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AG: Ersatzwahlen an den Bezirksgerichten Rheinfelden und Zofingen

Am 30. November 2025 findet für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Zofingen eine Urnenwahl statt. Die weitere zur Wahl ausgeschriebene Gerichtspräsidiumsstelle am Bezirksgericht Rheinfelden kann voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.

Am Bezirksgericht Zofingen wurde infolge der Wahl von Gerichtspräsident Andreas Zürcher als Oberrichter eine Gerichtspräsidiumsstelle zur Wahl ausgeschrieben. Weiter ist am Bezirksgericht Rheinfelden infolge frühzeitiger Pensionierung von Gerichtspräsident Christoph Lüdi eine Gerichtspräsidiumsstelle zu besetzen. Die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 wurden auf den 30. November 2025 angesetzt.

Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist bis Freitag, 26. September 2025, um 12 Uhr bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau angemeldet hat. Nach Ablauf der Anmeldefrist steht fest, dass es zu mindestens einer Urnenwahl kommt.

Urnenwahl im Bezirk Zofingen

Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (80 Prozent-Pensum) am Bezirksgericht Zofingen sind drei Kandidaturen eingereicht worden: Haldemann Nils, Baden (parteilos),Kessler Ilona, Aarau (parteilos),Nicastro Antonella, Rupperswil (parteilos). Über die Besetzung dieses Amtes wird am 30. November 2025 an der Urne entschieden.

Nachmeldefrist im Bezirk Rheinfelden

Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Rheinfelden (70 Prozent-Pensum) hat sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist eine Kandidatin angemeldet: Stutz Désirée, Möhlin (SVP, Die Mitte, FDP, GLP, Grüne, SP). Die Kandidatur wird am Mittwoch, 1. Oktober 2025 im kantonalen Amtsblatt publiziert. Da sich für die Gerichtspräsidiumsstelle nur eine Kandidatin angemeldet hat, wird mit der Publikation im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gilt die angemeldete Kandidatin
als in stiller Wahl gewählt.

Weitere Bezirks- und Kreiswahlen am 30. November 2025

Neben den beiden Gerichtspräsidiumswahlen wurden die Ersatzwahl für das Amt einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters im Bezirk Laufenburg sowie die Wahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis VI des Bezirks Bremgarten auf den 30. November 2025 angesetzt. Die Anmeldefrist für diese Wahlen läuft am Freitag, 3. Oktober 2025, 12.00 Uhr ab.