(pd) Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) nimmt die im Aargau vorgeschlagene Aktualisierung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) in unterschiedlichen Bereichen positiv zur Kenntnis. Einzig die Erhöhung des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen führte zu längeren kontroversen Diskussionen.
Die durch eine Motion (21.171) ausgelöste Revision des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wurde in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) an der Sitzung vom 12. März 2024 diskutiert. Die wesentlichen materiellen Änderungen in den Bereichen Angebote zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundausbildung für spät zugewanderte Erwachsene, Angebote für Lernende mit besonderen Begabungen, Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse für Bauvorhaben kantonaler Schulen sowie Datenschutz und Berechnung des Pauschalbeitrags an nichtkantonale Berufsfachschulen werden allgemein sehr positiv zur Kenntnis genommen und unterstützt. Mit dem neuen Paragrafen zu den Finanzbeschlüssen für Bauvorhaben kantonaler Schulen ist neu der Grosse Rat endgültig für Ausgabenbeschlüsse über fünf Millionen Franken für Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte und Mieten zuständig. Somit gelten für die kantonalen Schulen für Berufs- und Weiterbildung (Kantonale Schule für Berufsbildung und Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg) dieselben Regeln wie für die Mittelschulen.
Erhöhung des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen
In der Kommission führt einzig die Erhöhung des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen – Auslöser der erwähnten Motion – zu längeren kontroversen Diskussionen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene und in der Anhörung von einer Mehrheit unterstützte Erhöhung des Rücklagenfonds von aktuell zehn auf neu dreissig Prozent der jährlichen Schulbetriebskosten wird für einige Kommissionsmitglieder nicht ausreichend begründet und entsprechend als zu hoch eingestuft. Andere Kommissionsmitglieder bringen ein, dass der Rücklagenfonds von anderen Institutionen (zum Beispiel Heime) bei nur zwanzig Prozent der jährlichen Betriebskosten liege. Mit einer Erhöhung bei den Berufsfachschulen auf dreissig Prozent erfolge somit eine Ungleichbehandlung. Für eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder eröffnet die Erhöhung auf dreissig Prozent jedoch den Berufsfachschulen einen grösseren Handlungsspielraum und trägt zudem zu stabileren Wohnortsbeiträgen bei. Ein Antrag auf eine Erhö-hung des Rücklagenfonds auf zwanzig Prozent wird von einer knappen Mehrheit der Kommissions-mitglieder abgelehnt und entsprechend nur als Minderheitsantrag in der Synopse erfasst.
Weiteres Vorgehen
Der Grosse Rat wird das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) im April 2024 beraten. Die zweite Beratung erfolgt im vierten Quartal 2024 und die Inkraftsetzung ist für das Jahr 2025 ge-plant (1. März oder 1. Juni).