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AG: Der Kanton Aargau gewährt 70'000 Franken Nothilfe zugunsten der Betroffenen des Erdbebens in Afghanistan

(pd) Der Regierungsrat spricht 70'000 Franken Nothilfe zugunsten der Betroffenen der Erdbebenkatastrophe in Afghanistan. Dieser Nothilfebeitrag geht zulasten des Swisslos-Fonds und wird an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) überwiesen.

In der Nacht auf den 1. September wurde der Südosten Afghanistans von einem Erdbeben der Stärke 6,0 erschüttert. Über eine Million Menschen sind davon betroffen: Insgesamt kamen über 2000 Menschen ums Leben, Tausende wurden verletzt. Die betroffene Gegend ist bergig, abgelegen und geprägt von steilen, bewaldeten Flusstälern. Das Beben löste Erdrutsche aus. Als Folge sind viele Verkehrswege blockiert und schwer zugänglich. Die betroffenen Menschen sind auf sofortige Hilfe angewiesen.

Das SRK plant personelle und finanzielle Hilfsmassnahmen in Höhe von 300'000 Franken. Es ist als neutrale und unabhängige humanitäre Organisation Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die direkten Zugang zu besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen hat – selbst in schwer zugänglichen oder politisch herausfordernden Regionen. Diese einzigartige Struktur ermög
licht es, rasch und wirksam zu helfen.Mit seinem Beitrag führt der Kanton Aargau seine langjährige Tradition fort, Menschen in Not mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen.

Botschaft zu Anpassungen im Finanzausgleich zwischen den Gemeinden liegt vor

Der erste Wirkungsbericht, seit der neue Finanzausgleich im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, zeigt: Der Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden geniesst eine hohe Akzeptanz und erfüllt seine Ziele weitgehend. Optimierungsbedarf besteht beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat, entsprechende Anpassungen zu prüfen. Nun liegt die Botschaft zu den Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (FiAG) für die erste Beratung vor. Der Soziallastenausgleich soll abgeschwächt werden, indem der Grundbetrag für die Ermittlung der
Ausgleichszahlungen reduziert wird. Die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs soll künftig auf dem Indikator Strassenlänge pro Kopf beruhen. Dieser hängt besser mit den Kostendifferenzen zwischen den Gemeinden zusammen, der Empfängerkreis wird grösser. "Ausreisser" nach oben werden vermieden, das heisst, die maximale Mehrbelastung einer einzelnen Gemeinde liegt tiefer.

Die Vorschläge fanden in der Anhörung mehrheitlich Zustimmung. Kritisiert wurde die Ausgestaltung des Indikators Strassenlänge pro Kopf für die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs. Aufgrund des Einwands hat der Regierungsrat gegenüber der Anhörungsvorlage eine Anpassung vorgenommen.

Für die Mehrheit der Gemeinden ändert sich durch die Anpassung beim Finanzausgleich wenig. Die finanziellen Auswirkungen sind gering. Es gibt jedoch Gemeinden, die stärker betroffen sind. Um diesen die Anpassung zu erleichtern, sollen die neuen Regelungen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden.

Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Ge-
schäfts-Nr. GR 25.274 verfügbar.