(pd) Die Covid-19-Pandemie hatte viele Unternehmen vor teilweise existenzielle Schwierigkeiten gestellt. Neben anderen Massnahmen haben Bund und Kantone stark betroffene Unternehmen mit Härtefallgeldern unterstützt. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt die positive Wirkung dieser Gelder für die Abfederung der Auswirkungen der Pandemie.
Vor allem die Branchen Gastronomie, Reisen, Detailhandel, Eventveranstalter und Fitnesscenter waren von den Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie massiv betroffen: Der Umsatz brach weg, teilweise auch wegen behördlicher Schliessungen. Um die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verwerfungen zu mildern, haben Bund und Kantone unter anderem Härtefallmassnahmen für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen eingerichtet. Schwergewichtig im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Härtefallmassnahmen gegen 260 Millionen Franken Direktzahlungen an rund 2200 Aargauer Unternehmen geleistet. Der Grosse Rat hatte einen Kredit von brutto 450 Millionen Franken bewilligt. Gut drei Viertel der Beiträge wurden durch den Bund finanziert.
Hauptziel der Härtefallmassnahmen war der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Konkursen, wobei Strukturerhalt und Mitnahmeeffekte zu minimieren waren. Die Massnahmen mussten in sehr kurzer Zeit umgesetzt werden, Erfahrungswerte haben weitgehend gefehlt. Mit einer externen Evaluation hat der Regierungsrat deshalb den Vollzug und die Wirkung der Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau überprüfen lassen. Die nun vorliegende Evaluation basiert auf Datenanalysen, Interviews und einer Onlinebefragung von Unternehmen. Mit einer Botschaft wird der Evaluationsbericht dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme zugestellt.
Schnelle Umsetzung, gute Zusammenarbeit
Die Gesamtbeurteilung der Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau durch den externen Evaluator «Interface Politikstudien» fällt positiv aus. Besonders hervorgehoben werden die rasche Abwicklung der Gesuche und die schnelle Auszahlung der Gelder. Bewährt hat sich auch die Zusammenarbeit im für den Vollzug verantwortlichen Gremium sowie der Einbezug von externen Partnern (Treuhandgesellschaften, Hightech Zentrum Aargau). Die Härtefallmassnahmen haben die am meisten betroffenen Unternehmen unterschiedlicher Grösse erreicht.
Im Zusammenspiel mit den Covid-19-Überbrückungskrediten, der Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsausfallentschädigung haben die Härtefallmassnahmen dazu beigetragen, Konkurse von an sich gesunden Unternehmen zu vermeiden. Obwohl Arbeitsplätze in den am meisten betroffenen Branchen während der Pandemie abgebaut werden mussten, konnten die Härtefallmassnahmen insbesondere in der Gastronomie den Abbau dämpfen. Allerdings ist eine exakte Ermittlung der Wirkungen auf die Konkurse und die Arbeitsplätze nicht möglich.
Nachprüfungen gegen Mitnahmeeffekte
Als negative Wirkungen müssen die Mitnahmeeffekte genannt werden. Diese traten besonders bei jenen Bezügern auf, die Fixkostenbeiträge aufgrund einer behördlichen Schliessung erhalten haben. Um diese Mitnahmeeffekte einzudämmen, führt der Kanton Aargau Nachprüfungen durch. Ergibt die Nachprüfung, dass die Pandemie keine oder geringere negative Auswirkungen auf ein Unternehmen hatte, werden die gewährten Beiträge teilweise oder vollständig zurückgefordert. Bisher wurden gut 8 Millionen Franken zurückgefordert.
Der Regierungsrat schliesst sich der gesamthaft positiven Beurteilung des Vollzugs und der Wirkungen der Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau an. Die Evaluationsberichte des Bundes bestätigen die positive Gesamtbeurteilung für den Kanton Aargau im gesamtschweizerischen Vergleich. Insbesondere die durchschnittliche Höhe der Beiträge bestätigt, dass einerseits den berechtigten Anliegen der von den Covid-Massnahmen besonders betroffenen Unternehmen Rechnung getragen und anderseits mit den öffentlichen Geldern von Kanton und Bund verantwortungsvoll umgegangen wurde.