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AG: Bundesverwaltungsgericht hebt Spitallistenauftrag für die Rückenwind plus AG auf

(pd) Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Beschwerde des Kantons Zürich hin den Spitallistenauftrag der Rückenwind plus AG auf der Spitalliste 2022 Spezialangebote des Kantons Aargau aufgehoben. Die Rückenwind plus AG kann ihr Angebot trotzdem aufrechterhalten, nachdem die Finanzierung vorübergehend gesichert ist.

Die Rückenwind plus AG füllt eine Lücke zwischen Spital und Pflegeheim bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Querschnittlähmung, Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) oder Parkinson. Diese Personen sind in der Regel auf mehr Pflege als Pflegeheime normalerweise anbieten, aber auf kein umfassendes medizinisches Angebot wie in einem Spital angewiesen.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau erteilte am 6. April 2022 der Rückenwind plus AG einen Leistungsauftrag für die akutsomatische Versorgung Querschnittgelähmter und führte sie auf der Spitalliste 2022 Spezialangebote des Kantons Aargau. Dagegen erhob der Kanton Zürich am 6. Mai 2022 Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 29. November 2023 zum Schluss, dass bei den Leistungen der Rückenwind plus AG «nicht von (überwiegend) akutsomatischen Spitalleistungen ausgegangen werden kann». Die Erteilung des Leistungsauftrags auf der Spitalliste sei deshalb aufzuheben.
Damit entfällt für die Rückenwind plus AG weiterhin die Möglichkeit der Abrechnung ihrer Leistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (45 Prozent) und den Kanton (55 Prozent) im Rahmen der gesetzlichen Spitalfinanzierung. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über den Spitex-Tarif. Die Rückenwind plus AG hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) informiert, dass ihre ungedeckten Pflegekosten bis auf Weiteres durch Spenden und/oder von Dritten übernommen werden. Die gemeinnützige Rückenwind plus AG kann ihr Angebot für Patientinnen und Patienten mit Querschnittlähmung, MS, ALS oder Parkinson vorübergehend aufrechterhalten.
Weitere Möglichkeiten, der ungelösten Versorgungsproblematik zu begegnen, werden in nächster Zeit geprüft.