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AG: Bulletin zur Regierungsratssitzung

(pd) Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat an seiner Sitzung die Zusammenlegung zweier Zivilstandskreise, Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen und die Revision zum Hundegesetz behandelt. 

Zusammenlegung zweier Zivilstandskreise
Der Zivilstandskreis Aarburg mit den Gemeinden Aarburg und Oftringen wird per 1. Juli 2024 aufgehoben. Die Gemeinden werden in den Zivilstandskreis Zofingen überführt. Auf den 1. Januar 2026 soll zudem die Gemeinde Uerkheim vom Zivilstandskreis Schöftland in den Zivilstandskreis Zofingen wechseln. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die dafür notwendigen Änderungen des Dekrets über die Zivilstandskreise. Übergangsweise erbringen die Regionalen Zivilstandsämter Zofingen und Schöftland ab dem 1. Oktober 2023 ihre Dienstleistungen bereits für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Aarburg und Oftringen. Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 23.412 verfügbar.

Regierungsrat sieht keinen Bedarf für weitere Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen
Staatliche Regulierung führt zu administrativen Kosten bei Privaten wie bei Unternehmen. Aufgrund von zwei überwiesenen Postulaten hat der Regierungsrat eine Überprüfung von verschiedenen Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen vorgenommen. Das Postulat von FDP-Grossrat Lukas Pfisterer vom 15. September 2020 verlangt bei der Gesetzgebung eine Regulierungsbremse, also einen Automatismus, der für weniger Regulierung beziehungsweise tiefere Regulierungskosten sorgt. Das gleiche Ziel auf anderem Weg will das Postulat der FDP-Fraktion vom 8. November 2022 betreffend Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung erreichen. Mit einer unabhängigen externen Prüfung von Gesetzen und Verordnungen soll insbesondere der Mehraufwand für Unternehmen besser greifbar werden.
Aufgrund der vertieften Überprüfung der verschiedenen Massnahmen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Interessen der Unternehmen heute bereits angemessen in den politischen Prozess einfliessen. Verwaltung und Regulierung sind im Kanton Aargau vergleichsweise schlank und die Sensibilisierung für das Anliegen ist hoch. Zusätzliche Instrumente hält der Regierungsrat nicht für
zielführend, da der Nutzen einer Regulierungsbremse zweifelhaft ist und zu bürokratischem Mehraufwand führt. Zudem fallen die relevanten Entscheide im Bereich der administrativen Belastung auf Bundesebene. Die im Zusammenhang mit Regulierungskosten am häufigsten erwähnten Themen liegen meist in der Kompetenz des Bundes (unter anderen Mehrwertsteuer-Abrechnung, statistische
Erhebungen, Compliance-Vorgaben). Das ist mit ein Grund, warum aufwändige Instrumente auf Kantonsebene kaum Wirkung entfalten können.
Die Regulierungskosten sind ein wichtiges Thema. "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" muss das Ziel sein. Der Regierungsrat will auf dem bewährten Weg weitergehen. Die bestehenden Einflussmöglichkeiten und Kommunikationskanäle wie beispielsweise die Hotline für Unternehmen bewähren sich, um Anliegen von Unternehmen einzubringen. Zentral sind die ständigen Kontakte mit Verbänden und einzelnen Unternehmen. Auch im Bereich Regulierungsfolgen-Abschätzung gibt es etablierte Instrumente, die weiter verbessert werden.
Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Ge-schäfts-Nr. GR 23.413 verfügbar.

Revision der Verordnung zum Hundegesetz (HuV)
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass Hunde, die im Dienst der Öffentlichkeit stehen, von der Hundetaxe befreit werden. Bei dieser Gelegenheit ändert der Regierungsrat auch den Begriff "Behindertenhund" in "Assistenzhund". Einzelne weitere Änderungen der HuV betreffen Pflichten der Halterinnen und Halter sowie des Veterinärdiensts bezüglich des Meldens von Hunden mit erhöhtem Ge-fährdungspotenzial, sogenannte Listenhunde. Die Anpassungen treten am 1. März 2024 in Kraft