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AG: Bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben

(pd) Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr). Die Verfügung des Militärdirektors vom 27. August betreffend das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien aufgerufen.

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Per 16. September um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Gleichzeitig hebt der Militärdirektor das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand auf.

Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Unter folgendem Link kann das Merkblatt «Gefahrenstufe 3» heruntergeladen werden: Das Merkblatt