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AG: Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz – Gunhilt Kersten tritt nach 16 Jahren nicht mehr zur Wiederwahl an

(pd) Gunhilt Kersten ist die erste Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) im Kanton Aargau. Nach 16-jähriger Tätigkeit hat sie entschieden, sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stellen. Die Stelle wird deshalb neu ausgeschrieben.

Der Regierungsrat wählt die ÖDB jeweils auf eine Dauer von acht Jahre. Die lange Dauer ist notwendig, um die Unabhängigkeit der ÖDB zu gewährleisten. Die neue Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031. Mit dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) wurde die Stelle als Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) im Kanton Aargau neu geschaffen. Gunhilt Kersten hat diese Stelle aufgebaut und leitet sie seit dem 1. Januar 2008.
Gunhilt Kersten hat entschieden, sich für die neue Amtsperiode ab 1. Januar 2024 nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stellen und sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Die Stelle wird deshalb zur Neubesetzung ausgeschrieben. Der Regierungsrat dankt Gunhilt Kersten für ihren langjährigen und wertvollen Einsatz für den Kanton Aargau. Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip sind wesentliche Pfeiler für einen demokratischen Rechtsstaat. Gunhilt Kersten hat mit grossem Engagement einen wichtigen Beitrag für einen wirksamen und praxisnahen Datenschutz sowie für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips geleistet.

Aufgaben der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz
Die ÖDB überwacht die Anwendung der massgeblichen Vorschriften rund um das Öffentlichkeitsprinzip sowie den Datenschutz. Sie berät die Behörden bei deren Anwendung. Zudem erteilt sie Privaten Auskunft über ihre Rechte, behan-delt Anzeigen und Eingaben von betroffenen Personen und nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen, die für das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz erheblich sind. Ebenso vermittelt sie zwischen Behörden und Privaten.
Für datenschutzrechtliche Anliegen, die Datenbearbeitungen durch private Personen, Privatorganisationen (Unternehmen, Vereine etc.) und Bundesorgane betreffen, ist der Eid-genössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig.