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AG: Arbeitsplätze für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen

(pd) Die grossrätliche Kommission heisst das Konzept zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen beim Arbeitgeber Kanton Aargau gut.

Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt einem Konzept mehrheitlich zu, das mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen beim Arbeitgeber Kanton Aargau schaffen will. Es sollen 40 bis 50 zusätzliche Stellen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen ermöglicht werden.
An der Sitzung vom 16. September beriet die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) das vom Regierungsrat ausgearbeitete Konzept. Als Anstoss diente das Postulat von Therese Dietiker (EVP) und anderen Grossratsmitgliedern vom 28. Juni 2022. Es forderte, ein Konzept zur Förderung von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben vorzulegen.
Das vom Regierungsrat erarbeitete Konzept zeigt auf, wie die berufliche Eingliederung für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen beim Arbeitgeber Kanton Aargau ausgebaut werden könnte. Als Folge sollen beim Arbeitgeber Kanton Aargau bis ins Jahr 2030 40 bis 50 zusätzliche Stellen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen ermöglicht werden. Dies entspricht ungefähr einem Prozent der ordentlichen Stellen gemäss Stellenplan der kantonalen Verwaltung. Damit diese Eingliederung gelingt, braucht es eine koordinierte Vorgehensweise, fachliche Unterstützung und die Sensibilisierung von Führungspersonen und Mitarbeitenden. Es wären zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen nötig, um das vorgesehene Konzept strukturiert umsetzen zu können. Insgesamt sollen fünf Arbeitsstellen geschaffen werden, um den Mehraufwand zu bewältigen und um die Inklusionsziele nachhaltig sicherstellen zu können.

Dieser Stellenaufbau soll etappiert erfolgen.
Die Mehrheit der Kommission AVW unterstützt das Anliegen und die vorgeschlagene Umsetzung des Konzepts. Sie erkennt darin eine Möglichkeit für den Arbeitgeber Kanton Aargau, sich für eine inklusivere Gesellschaft einzusetzen. Durch die Schaffung der neuen Arbeitsstellen sieht sie eine Chance zur Integration von Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen in den Arbeitsmarkt.
Eine Minderheit der Kommission AVW bevorzugt hingegen das aktuelle Engagement des Kantons Aargau für Menschen mit Behinderungen durch externe Anstellungen und Betreuung.
Die Kommission AVW hat dem Konzept sowie dem weiteren Vorgehen mehrheitlich zugestimmt. Für die Umsetzung des Konzepts wird ein Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von voraussichtlich 850'000 Franken notwendig. Stimmt der Grosse Rat dem Konzept und in einem späteren Schritt dem Verpflichtungskredit zu, kann das Konzept zur beruflichen Eingliederung ab 2027 umgesetzt werden.
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im November beraten.