(pd) Die Normkosten für die Pflegeleistungen der stationären Pflegeeinrichtungen und der Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde werden im Aargau im kommenden Jahr erhöht. Der finanzielle Mehraufwand für die Gemeinden beträgt 7,3 Millionen Franken.
Die Pflegeheime sowie die Leistungserbringer der Pflege zu Hause sind besonders von Fachkräftemangel betroffen und bewegen sich in einem kompetitiven Umfeld. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung bei den Personal- und Sachkosten hat der Regierungsrat die Änderung der Anhänge 2 und 3 der Pflegeverordnung beschlossen. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS), der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau (GAV) und dem Gesundheitsverband Aargau (vaka).
Die Grundlagen zum Stundensatz stationärer Pflegeeinrichtungen ergeben sich gemäss § 14a Abs. 2 PflG nach den vom Regierungsrat im Rahmen einer kantonalen Tarifordnung festgelegten Normkosten, die sich an den Kosten einer wirtschaftlich geführten stationären Pflegeeinrichtung orientieren.
Nach der Lohn- und Sachkostenteuerung steigt der Stundensatz der Tarifordnung 2022 im stationären Pflegebereich von 68.50 Franken auf 70.20 Franken pro Pflegestunde im Jahr 2023.
Die Leistungserbringer der Pflege zu Hause mit einer Leistungsvereinbarung und die Gemeinden regeln die Tarife in ihren Leistungsvereinbarungen gemäss § 12b PflG. Besteht keine Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde, legt der Regierungsrat gemäss § 12c PflG die Normkosten für die Leistungserbringer der Pflege zu Hause fest (dezentrale Leistungserbringung, räumlich begrenzte Leistungserbringung und Leistungserbringung durch selbstständig tätige Pflegefachpersonen). Die Pflegenormkosten pro Stunde bewegen sich im Jahr 2023 je nach Leistungsart und Leistungserbringer zwischen 84.40 und 108.70 Franken.