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AG: Anpassung der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen

(pd) Der Aargauer Regierungsrat passt die Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV) an. Neu sollen unter anderem Kapazitäten der Intensivstationen, bestimmte Nachdiplomstudiengänge und Weiterbildungen sowie das Hausarztmentoring abgegolten werden.

Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen bei Notfällen und dringlichen Eingriffen ist nicht konstant. Die optimale Bereitstellung von Kapazitäten für mögliche Notfälle bedeutet einen Aufwand für die Spitäler. Diese sogenannten Vorhalteleistungen der Spitäler im Bereich der Intensivstationen werden neu als GWL definiert. So wird eine Abgeltung pro zertifiziertes und zusätzlich neu geschaffenes Intensivbett möglich.
Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, schafft der Regierungsrat einen Anreiz für ein Nachdiplomstudium. Dazu leistet der Kanton neu eine finanzielle Abgeltung für die Nachdiplomstudiengänge Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (AIN) an der Fachschule für Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (afsain).

Hausarztpraxen
Zur Förderung der hausärztlichen Grundversorgung wird das Hausarztmentoring in der GWLV verankert. Der Regierungsrat will zudem die Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz) fördern. Bei Praxisassistenzen übernimmt der Kanton 75 Prozent der Lohnkosten bis zu einem Maximum von 50 000 Franken pro Praxisassistenz und Halbjahr. Die Vergütung erfolgte bisher im Rahmen des Globalbudgets. Neu wird diese im Rahmen der GWL finanziert.
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) übernimmt der Kanton die ungedeckten Kosten der medizinischen Versorgung von Opfern einer Genitalbeschneidung.
Die an den Spitälern durch die Aargauischen Landeskirchen erbrachte Spitalseelsorge gilt der Kanton neu ab, wie es auch in anderen Kantonen der Fall ist.
Die finanziellen Mittel zur Abgeltung der neu einzuführenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) sind bereits im AFP 2023–2026 eingestellt, sodass aufgrund der Änderung der GWLV kein finanzieller Mehrbedarf entsteht. Die geänderte Verordnung tritt am 27. Dezember 2022 in Kraft.