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AG: Änderung der kantonalen Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Behandlung

(glp) Am 21. Oktober haben die Fraktionen GLP und SP eine dringliche Motion zur Anpassung der kantonalen Richtlinie bei betäubungsmittelgestützten Behandlungen eingereicht. Basis für den Vorstoss war eine beim Regierungsrat eingereichte Aufsichtsbeschwerde sowie die Berichterstattung im Tagesanzeiger zum Todesfall «Nick» in der PDAG.

Obschon die Dringlichkeit im Parlament keine Mehrheit gefunden habe, so die GLP in einer Medienmitteilung, habe der Regierungsrat die Brisanz des Themas erkannt und ein Gutachten erstellen lassen. Fazit: Die kantonale Richtlinie zur Substitutionsbehandlung im stationären Aufenthalt ist bundesrechtswirdig.
Die vom Regierungsrat neu angepasste Richtlinie tritt nun per 1. April 2026 in Kraft.
Die Verfasserinnen der Motion, Manuela Ernst, GLP, und Lea Schmidmeister, SP, zeigen sich zufrieden mit der Umsetzung.
«Der Regierungsrat hat schnell und richtig gehandelt, indem er die Richtlinie hat prüfen lassen und nun Rechtsklarheit geschaffen hat. Unser Vorstoss wurde somit äussert dringlich behandelt und in weniger als zwei Monaten umgesetzt», sagt Ernst. «Wir sind überzeugt, dass weitere Kantone, die ebenfalls die Abgabe von Betäubungsmittelsubstituten in Kliniken mittels fehlerhafter Richtlinien geregelt haben, nun nachziehen werden.» 
Schmidmeister ergänzt: «Der Kanton nimmt so seine Verantwortung wahr, was gerade in Bezug auf die PDAG essentiell ist, weil der Kanton Eigentümerin ist. Mit dem Vieraugenprinzip wird die Qualität und Sicherheit für Patient*innen gestärkt.»