(pd) Die Aargauer Stimmberechtigten können am Sonntag, 18. Juni, über drei eidgenössische und drei kantonale Vorlagen entscheiden.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 18. Juni die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
- Vorlage 2: Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
- Vorlage 3: Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Gleichzeitig werden den Stimmberechtigten nachstehende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Vorlage 4: Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar
- Vorlage 5: Verdichtung des Bahnangebots der Regio-SBahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar
- Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» vom 15. Juni 2020