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Aargauischer Gewrbeverband: Vorstand sagt klar Ja zur Steuergesetzrevision

(agv) Der AGV hat an der Vorstandssitzung eindeutig die Ja-Parole zur Revision des Aargauischen Steuergesetzes beschlossen. Die Vorstandsmitglieder begrüssen einerseits die Reduktion des Gewinnsteuertarifs und somit die Gesamtsteuersenkung für Unternehmen von 18,6 % auf 15,1 %. Andererseits wird auch die Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen befürwortet. Die Anpassung dieses Abzugs hat Folgen für die Steuerrechnung von allen Aargauern.

Für den Wirtschaftsstandort Aargau ist die Reduktion des Gewinnsteuertarifs von grosser strategischer Wichtigkeit bzw. Bedeutung, um die Standortattraktivität im interkantonalen Vergleich sicherzustellen. Ohne Senkung besteht die Gefahr von Abwanderung bzw. Investitionen ertragsstarker Unternehmen in andere Kantone oder ins Ausland. Auch werden die Chancen auf Neuansiedlungen zusehends vermindert.
Die Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien / Sparkapitalzinsen ist für jede einzelne Person im Aargau relevant. Neu soll der Abzug 6000 Franken betragen für Verheiratete und 3000 Franken für Alleinstehende (d. h. für Konkubinatspaare sind es 2 x 3000 = 6000 Franken). Dies führt bei allen Aargauern zu einer Reduktion des steuerbaren Einkommens. Der AGV-Vorstand erachtet diese Anpassung als gerechtfertigt, da der Abzug seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst worden war.
Insgesamt sagen die Vorstandsmitglieder somit ja zu einem starken Wirtschaftsstandort und auch ja zur fairen Besteuerung aller Aargauerinnen und Aargauer.