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Aargauischer Gewerbeverband unterstützt die Steuergesetzrevisionen

(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) unterstützt in seinen Stellungnahmen die beiden Anhörungsvorlagen «Umsetzungspaket Leitsätze Steuerstrategie 2022-2030» und «Nachvollzug Bundesrecht».

Der AGV hat der Gesetzesrevision des Schätzungswesens von Immobilien im Jahr 2022 zugestimmt, aber eine steuerneutrale Umsetzung gefordert. Dieser Forderung wird mit der aktuellen Vorlage Rechnung getragen, in dem die Vermögenssteuersätze gesenkt werden und der Vermögensfreibetrag erhöht wird.

Damit der Arbeits- und Fachkräftemangel bekämpft werden kann, sind attraktive steuerliche Bedingungen für natürliche Personen wichtig. Entsprechend begrüsst der AGV die regierungsrätlichen Massnahmen:
- Drittbetreuungskostenabzug: Damit kann die Integration von Teilzeit arbeitenden Personen gefördert werden.
- Weiterbildungskostenabzug: damit kann lebenslanges Lernen gefördert werden, was wiederum die Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitenden erhöht und die Durchlässigkeit und damit die Verfügbarkeit von Arbeitskräften erhöht. Der AGV fordert, dass dieser nach oben unbegrenzt zu gewähren ist.
- Integration des Kleinverdienerabzugs: führt zu einem fairen Steuermodell.

Insgesamt ist der AGV mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, erwartet aber vom Regierungsrat, dass bei der Detail-Gestaltung in Bezug auf Grundstückgewinnsteuern soweit bundesrechtlich möglich die familieninterne Grundstück-Übergabe steuerlich begünstigt wird und auch bei Unternehmens-Nachfolgen steuerlich auf die Bedürfnisse der jüngeren Generation Rücksicht genommen wird. Er fordert zudem die Senkung der obersten Einkommenssteuertarifstufe auf 9 % und die Senkung der Vermögenssteuersätze jeweils um weitere 0.2 0/00.

Der AGV ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg die Absicht der Regierung unterstützt, den Standort Aargau weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig zu erhalten.