(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) begrüsst die Reform der Verrechnungssteuer und hat deshalb die Ja-Parole für die Abstimmung vom 25. September beschlossen, wie der Verband mitteilt.
Steuerhinterzieher werden weiterhin «bestraft»
Das Präsidium stellt fest, dass die Verrechnungssteuer – so wie wir sie kennen – erhalten bleibt. Die Zinserträge aus Bankguthaben fallen weiterhin unter die Verrechnungssteuer. Damit wird den Steuerhinterziehern das Handwerk gelegt. Wenn jemand ein Vermögensteil nicht angibt bei den Steuern, so kann er die Verrechnungssteuer auf den Erträgen auch nicht zurückfordern. Die Reform zielt aber auf die Vereinfachung der Kapitalbeschaffung für Unternehmen ab.
Wirtschaft und Arbeit in der Schweiz fördern
Das Präsidium des AGV unterstützt diese Vereinfachung der Beschaffung von Fremdkapital für Unternehmen. Wenn KMU bisher Fremdkapital auf dem schweizerischen Markt beschafft haben, so mussten sie den Anlegern 35 % Verrechnungssteuer vom Zins abziehen. Dies führte zu einer administrativen Zusatzbelastung. Grössere Unternehmen hingegen konnten im Ausland Fremdkapital beschaffen durch die Herausgabe von Obligationen im Ausland. Dadurch waren diese Zinsen der Verrechnungssteuer entzogen. Das neue Gesetz beseitigt diese Ungleichheit. Im Ergebnis können sowohl grössere wie kleinere Unternehmen in der Schweiz Fremdkapital beschaffen durch die Herausgabe von Obligationen, ohne dass für die Zinsen ein Verrechnungssteuerabzug notwendig wäre. Dadurch wird die Schweiz wirtschaftlich attraktiver und es können diesbezüglich in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen werden.
Automatischer Informationsaustausch und Buchführungspflicht
Die historischen Gründe der Verrechnungssteuer – Verminderung der Steuerhinterziehung durch Anreiz zur Meldung der in der Schweiz angelegten Vermögen und derer Erträge – sind durch die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) weggefallen. Bei KMU in der Form von juristischen Personen ist zudem die Buchführungspflicht zu erwähnen, welche das Risiko von Steuerhinterziehung ebenfalls vermindert. Entsprechend sieht das Präsidium auch die historischen Gründe für die Beibehaltung der Verrechnungssteuer als nicht mehr gegeben. Geblieben ist lediglich der administrative Aufwand.
Abschaffung Umsatzabgabe
Indem die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen ebenfalls in dieser Reform erfolgt, wird es vermehrt Emissions-, Handels- und Konzernfinanzierungsaktivitäten geben, mit den damit verbundenen positiven Effekten auf den hiesigen Finanzsektor. Hier profitieren insbesondere die Angestellten der Schweizer Finanzdienstleister. Insgesamt sind mehr als 345’000 Vollzeitstellen entweder direkt oder indirekt an die wirtschaftliche Tätigkeit des Finanzsektors gebunden.
Positives Gesamtpaket
Das Präsidiums des AGV erachtet insgesamt die positiven Effekte dieser Reform auf den Wirtschaftsstandort Schweiz als positiv. Es wird ein weiterer Schritt gemacht, um die faktische Gleichbehandlung von Gross- und Kleinunternehmen zu erreichen. Und dies, ohne dass die ursprünglichen Sicherungszwecke der Verrechnungssteuer verloren gehen. Entsprechend hat das Präsidium klar die Ja-Parole gefasst.