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Aargauischer Gewerbeverband fordert mehr Wirtschaft im Richtplan

(agv) Mit einer detaillierten Stellungnahme zum neuen Richtplan fordert das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Perspektive im Richtplan, wie der Verband in einer  Medienmitteilung schreibt.

Im Rahmen der Anhörung zum kantonalen Richtplan hat der AGV ausführlich Stellung bezogen. Dabei fordert der Aargauer Wirtschaftsverband eine verstärkte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Perspektive. Insbesondere in Bezug auf die Mobilität legt der AGV ein Augenmerk.

Für den AGV sind die verstärkten Bestrebungen des Richtplanentwurfs für den öV und die Velowege im Hinblick auf die Bewältigung der Pendlerströme in Ordnung. Es geht darum, die Strassen zu entlasten, damit der gewerbliche motorisierte Individualverkehr nicht im Stau steht. Wesentlich aus Sicht des AGV ist zudem, dass im ganzen Planungsverfahren der gewerbliche motorisierte Individualverkehr zumindest gleichwertig berücksichtigt wird. Das ist im ersten Entwurf aus Sicht des AGV noch ungenügend.

Des Weiteren nimmt der AGV zur Kenntnis, dass insbesondere in Städten und zentralen Zonen der öV und das Velo überproportional gefördert werden soll. Der AGV erachtet es in diesem Zusammenhang als wichtig, dass die Zufahrten für Gewerbe und Gewerbekunden in den Städten sichergestellt wird und dass ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Ansonsten droht ein wirtschaftliches Sterben der Stadtkerne.

Bei der Planung von Arbeitszonen ist es für den AGV wichtig, dass die Zuständigkeiten klar definiert werden. Auch wenn die Planung von Arbeitszonen inskünftig als Verbundaufgabe zwischen Kanton, Region und Gemeinde definiert wird, so ist sicher zu stellen, dass Unternehmen klare und eindeutige Ansprechpartner erhalten. Des Weiteren nimmt der AGV zur Kenntnis, dass Regionalplanungsverbände im Zusammenhang mit der Planung von Arbeitszonen eine Funktion erhalten. Der AGV fordert daher eine Vertretung in diesen Verbänden. Es kann nicht sein, dass die Planung der Arbeitszonen ohne Gewerbevertreter erfolgt.

Des Weiteren fordert der AGV in seiner ausführlichen Stellungnahme die Quervernetzung der Täler, das Engagement der Aargauer Regierung in Bern im Hinblick auf die Entlastung der Hauptachse (A1 bzw. Schienennetz Olten – Zürich). Schliesslich fordert der AGV, dass auf allen staatlichen Ebenen Lösungen zu entwickeln sind für Unternehmen, welche neue Betriebsstandorte suchen. Es soll möglich sein, rasch und unbürokratisch neue Arbeitszonen zu planen, sofern ein Bedarf ausgewiesen ist.

Insgesamt sieht der AGV im neuen Richtplan die Tendenz, dass das – auch aus unternehmerischer Sicht – notwendige Kriterium der Nachhaltigkeit zu stark bewertet wird. Dieses Kriterium ist nicht nur im Sinne des Umweltschutzes zu verstehen, sondern auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Nur wenn wir die Umwelt schützen und gleichzeitig das Kriterium der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen, so liegt effektiv nachhaltiges handeln vor.