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Aargauischer Gewerbeverband begrüsst Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung

(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) begrüsst die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung.

In der laufenden Anhörung der Revision des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung begrüsst der AGV die Verstetigung der "Integrationsvorlehre" (INVOL). Zentral für den AGV ist, dass die Ausbildung praxisnah erfolgt und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen auf die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst wird. Die Erhöhung des Rücklagefonds bis zu 30 % der Schulbetriebskosten der beruflichen Grundbildung wird ebenfalls begrüsst. Obwohl dies ein Eingriff in die Privatautonomie der Schulbetriebe ist, ist konkret das öffentliche Interesse an einem geordneten Schulbetrieb voranzustellen und deshalb sind höhere Rücklagen bereitzuhalten.

In Bezug auf die Umsetzung der Datenschutzmassnahmen erwartet der AGV, dass der Regierungsrat die Wirtschaftsverbände bei der Ausgestaltung des Verordnungstextes einbezieht. Gerade für KMU sind einfache und pragmatische Lösungen bei den Datenschutzmassnahmen für Lernende zu entwickeln. Hierbei sind Vereinfachungen insbesondere wegen der zeitlich beschränkten Datenhaltung (3 - 4 Jahre) und des geringen Missbrauchspotenzials für KMU vorzusehen.