(agkv) Der Aargauische Kulturverband (AGKV) wehrt sich gegen eine drohende Kürzung und eine «mögliche heikle Entwicklung» im Kunst- und Kulturbereich. Konkret gehe es um eine Motion der SVP-Fraktion im Grossen Rat betreffend Kunst im öffentlichen Raum und um die Kündigung der interkantonalen Kulturlastenvereinbarung durch den Aargauer Regierungsrat, schreibt der AGVK in einer Medienmitteilung:
Der Kanton Aargau fördert Kunst im öffentlichen Raum bei Hoch- und Tiefbauprojekten. Die Rahmenbedingungen dazu sind reglementarisch geregelt, so sind bisher Kunstbeiträge mit 0,5% bis 1,5% der Erstellungskosten des Bauprojektes veranschlagt. Mit einer Motion will die SVP-Fraktion die Beiträge bei Tiefbauten zukünftig streichen. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen, gemäss SVP ihrem Zweck entfremdet, für die Kernaufgaben der Bauprojekte (Sicherheit, Verkehrsanbindung und Langlebigkeit) eingesetzt werden.
Begründet wird der Vorstoss damit, dass die erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse häufig zu untolerierbaren Verzögerungen führen würden.
Der AGKV hält diese Begründung für einen Vorwand, um bei Tiefbauprojekten Mittel für Kunst im öffentlichen Raum einzusparen.
Dass die so verfügbar werdenden Gelder den Bauprojekten zu Gute kommen und somit nicht mehr im Bereich Kunst und Kultur verbleiben sollen, verschärft die ablehnende Haltung des AGVK gegenüber dieser Motion.
Interkantonale Kulturlastenvereinbarung
Der Kanton Aargau beteiligt sich im Rahmen einer interkantonalen Kulturlastenvereinbarung mit einem jährlichen Beitrag von rund Fr. 5,25 Mio. an Kultureinrichtungen mit überregionaler Ausstrahlung in den Kantonen Zürich und Luzern. Der Aargauer Regierungsrat hat beschlossen, den laufenden Vertrag mit den Nachbarkantonen mit Wirkung auf Ende der aktuellen Abgeltungsperiode 2025-2027 zu kündigen. Er folgt damit im Ergebnis einem Postulat der FDP-Fraktion.
Das Vorgehen des Regierungsrats ist zwar geeignet, die bis anhin fehlende Mitsprache bei der Berechnungsweise und gleichzeitig eine aus Aargauer Sicht gerechtere Verteilung zu erreichen. Gleichzeitig befürchtet der AGKV, dass mit der Auflösung des Vertrags ein politischer Druck entsteht, die Gelder massiv zu kürzen oder gar gänzlich zu streichen.
Der Regierungsrat führt in seiner Antwort auf das Postulat ausdrücklich aus, dass er das Konzept eines Kulturlastenausgleichs weiterhin befürwortet. Er ist dabei beim Wort zu nehmen. Die Kündigung der interkantonalen Vereinbarung darf nicht der Türöffner zu einer grundsätzlichen Sparübung zulasten der Kultur sein.
AGKV – Aargauischer Kulturverband
Der Aargauische Kulturverband AGKV wurde 2019 gegründet. Er vertritt die Anliegen seiner 118 Mitglieder aus Kunst und Kultur – Institutionen und Einzelmitglieder – gegenüber Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Ziel des Verbandes ist es, die Rahmenbedingungen im Kulturbereich nachhaltig zu verbessern. Er fördert zudem den Austausch zwischen Kulturschaffenden aus den verschiedenen Regionen und Sparten.