(pd) «Die Debatte um die Stärkung der Versorgungssicherheit darf nicht dazu führen, dass überstürzt ein Stromgesetz angenommen wird, welches den Strom für uns alle im Aargau teurer macht, unsere Landschaft im Jura oder am Hallwilersee verschandelt und die Mitspracherechte in unseren Gemeinden im Aargau einschränkt», schreibt das Aargauer Komitee "Nein zum Mantelarlass in seiner Medienmitteilung:
Das Komitee listet folgende Gründe auf:
1. Massiv höhere Stromrechnung: Die Preise für den Strom werden mit Annahme des Stromgesetzes steigen, denn das Gesetz baut die bisherige Subventionspolitik weiter aus. Die Netzkosten werden ebenfalls steigen, da wegen des Flatterstroms zusätzliche Investitionen notwendig sind und die massive Überregulierung zusätzliche Aufgaben für die Netzbetreiber auslöst, die an die Endverbraucher weiterverrechnet werden. Herr und Frau Schweizer zahlen am Schluss massiv mehr für ihren Strom. Das gilt auch im Aargau.
2. Flatterstrom statt sichere Stromversorgung: Das Gesetz bringt viel Flatterstrom, aber keine sichere Stromversorgung. Bei Windflauten produzieren Hunderte von Windrädern genau gleichviel Strom wie gar keines. Ohne Sonnenschein leisten Hunderte Quadratkilometer Solarpanels ebenfalls keinen feststellbaren Beitrag zur Stromversorgung. Das Gesetz verspricht viel, kann es aber nicht halten. Kaum ein Windpark in der Schweiz produziert so viel Strom wie grossartig prognostiziert worden ist. Die Landschaft und Umwelt sind jedoch trotzdem zerstört.
3. Nichtverbrauch als günstige Alternative zum Flatterstrom: Wir verschwenden ca. 1/3 des Stroms ohne Nutzen. Die Produktion von Flatterstrom im Sommer ist teuer und gefährdet die Netzstabilität. Stromproduktion im grossen Stil zu subventionieren, wenn kein Bedarf vorhanden ist, macht daher keinen Sinn. Dagegen entlastet "Entschwendung" im Winter, wenn der Strom knapp und teuer ist, den Verbraucher massiv!
4. Demokratie ausgehebelt: Der Ausbau der Solar- und Windenergie könnte neu auch ohne Volksabstimmung erfolgen. Bei Windparks mit bis zu vier Windturbinen kann der Bundesrat gemäss Gesetz ab 2025 auch im Aargau Bewilligungsverfahren abkürzen, Volksabstimmungen in Gemeinden abschaffen und die Gemeinden entmachten, entgegen unserer Kantonsverfassung und über unsere Köpfe hinweg.
5. Verfassungswidriges Stromgesetz: Die Stromversorgung als nationales Interesse geht in den meisten Gebieten künftig allen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vor, kantonalen und kommunalen sogar schweizweit. Interessenabwägungen beim Bau von neuen Anlagen sind einseitig vorbestimmt. Landschaft und Natur werden zweitrangig. Das ist verfassungswidrig. Die Bundesverfassung enthält keine Wertegewichtung. Weil die Politik jedoch das letzte Wort hat, können Gerichte gegen das Stromgesetz nicht eingreifen. Im Parlament war dies bekannt und wurde genau deshalb so entschieden.
6. Landschaftsschutz wird gestutzt: Der Landschaftsschutz wird potenziell stark zurückgestuft: Die vorgesehene Ermessensausübung wird zugunsten der Grossanlagen vorgespurt. Sie können vermehrt auch in den wertvollsten Landschaften (BLN) errichtet werden. Bisher mussten unvermeidliche Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Diese Pflicht wird abgeschafft. Mit dem Stromgesetz verlieren wir wichtige Natur- und Landschaftsschutzflächen an Solar- und Windanlagen, ohne dass damit ein sicherer Stromertrag entsteht, weder in der Schweiz und schon gar nicht im Aargau.