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Aargauer Heimatschutz fordert Erhalt des alten Kantonsspitals Baden

(pd) Der Aargauer Heimatschutz ruft die Behörden von Kanton und Stadt Baden dazu auf, den geplanten Abbruch des alten Hauptgebäudes des Kantonsspitals zu überdenken und das Areal als Chance für eine zukunftsgerichtete, identitätsstiftende Entwicklung zu nutzen.

Mit einer Beschwerde gegen die im Juni vom Badener Stadtrat erteilte Abbruchbewilligung sowie einem Gesuch um Unterschutzstellung setzt sich der Aargauer Heimatschutz für den Erhalt dieses bedeutenden Zeitzeugen ein. Das alte Hauptgebäude des Kantonsspitals Baden erfüllt alle gesetzlich geforderten Eigenschaften, um als Denkmal eingestuft zu werden. Es besitzt sowohl historischen als auch architektonischen Wert – ein Wert, der bewahrt und weiterentwickelt werden soll. Das Gebäude besitzt die Qualitäten im Bereich des  Eigenwertes, des historischen Zeugenwerts und des Situationswertes, um als Baudenkmal im Sinne des Aargauer Kulturgesetzes anerkannt zu werden.
Bereits bei seiner Eröffnung 1978 wurde das Spital als Symbol modernen Fortschritts gefeiert. Es verkörpert den Geist einer Epoche des Aufbruchs. Das macht es zu einem wirtschafts- und baugeschichtlichen Zeitzeugen, der nicht achtlos beseitigt werden darf. Damit ist es bereits aus denkmal- und heimatschutzrechlichen Gründen angezeigt, das Gebäudes für die Nachwelt zu erhalten.
Hinzu kommen weitere rechtliche und sachliche Gründe, die gegen den Abbruch des Gebäudes sprechen, wie der AHS in seiner Beschwerde darlegt. Einen solch robusten Gebäudekomplex nach nur fünfzig Jahren als veraltet abzutun, entspricht weder dem heutigen Zeitgeist noch der geltenden Gesetzgebung. Die Revision des Umweltschutzgesetzes (2024) und das Energiegesetz (2016)
verpflichten Bund und Kantone zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Die statische Struktur und Typologie des Gebäudes wurden von Anfang an auf hohe Nutzungsflexibilität und damit auf eine lange Nutzungsdauer ausgelegt – dies bestätigt auch eine vom Verwaltungsrat des KSB in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie: Das Gebäude eignet sich grundsätzlich für eine Umnutzung. Da die Machbarkeitsstudie des Büros Schneider & Schneider aber vor Abschluss aller Module abgebrochen wurde, fehlt das abschliessende Modul. Aus diesem hätten sich die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen, die sich bei der Umsetzung der Umnutzungspotentiale üblicherweise stellen, ergeben.
Für eine Weiternutzung des Areals bestehen konkrete Ideen: Der Kanton sucht laut dem Planungsbericht «Langfristige Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen» dringend Schulraum – idealerweise in der Nähe eines aktiven Spitals. Das Areal bietet dafür beste Voraussetzungen. Weitere Diskussionsbeiträge haben Architekturstudierende der HSLU in ihren Bachelor-Arbeiten 2025 erarbeitet, wovon eine Auswahl seit kurzer Zeit auf der Homepage der HSLU publiziert ist.
Andere Kantone machen es vor: In Basel wurde das Felix-Platter-Spital (Baujahr 1967) 2022 erfolgreich in ein Wohn- und Quartierszentrum umgenutzt. In St. Gallen wird das Kinderspital künftig Wohnzwecken dienen, in Rorschach ist ein Gesundheitscampus in Planung. Die umgesetzten Lösungen lagen nicht von Anfang an auf der Hand. Sie benötigten Zeit, Ideen und einen Entwicklungs- und
Erkenntnisprozess. Statt ein bautechnisch solides, funktionstüchtiges Ensemble abzureissen, sollten wir es mit Weitsicht und Kreativität neu denken.