(pd) In der aktuellen Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes beteiligte sich der Aargauer Gewerbeverband (AGV) an der laufenden Vernehmlassung und machte sich für einen Wald für alle stark, wie der AGV in einer Medienmitteilung schreibt:
Der Kanton will durch das Waldgesetz die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger fördern. In den Ausschreibungsverfahren des Kantons soll grundsätzlich die Holzbauweise vorgegeben werden. Das Präsidium das AGV ist gegen eine Fixierung auf einen bestimmten Baustoff. Es verhindert die Innovationen in anderen Bereichen. Der Staat hat sich bei der Wahl von Baustoffen neutral zu verhalten und alle Projekte gemäss diversen Kriterien zu prüfen (insbesondere Wirtschaftlichkeit, Einfluss auf die Volkswirtschaft, Ökologie und sozialer Nachhaltigkeit). Wenn man es dann doch regeln möchte, dann sicher nicht im Waldgesetz, sondern im Submissionsrecht. Dort wurde aber in der kürzlichen Revision bewusst auf eine solche Regel verzichtet.
Gemäss dem geltenden Aargauer Richtplan können die Gemeinden Zonen zur intensiveren Freizeitnutzung ausscheiden. In diesen Zonen können danach z. B. Seilparks oder Biketrainingsanlagen erstellt werden. Diese Bestimmung soll nun auch im Waldgesetz aufgenommen werden. Das Präsidium des AGV verlangt in seiner Stellungnahme, dass auf die vorgängige Zonenausscheidung durch die Gemeinden verzichtet werden soll und bei jedem Projekt individuell abgeklärt wird, ob dieses genehmigungsfähig ist. Dabei soll nicht ein strikter Massstab gelten, sondern es soll auch die Möglichkeit bestehen, mit Ausgleichsmassnahmen eventuell als negativ beurteilte Auswirkungen zu kompensieren. Durch Biodiversitätsmassnahmen kann in einem Waldstück gezielt eine Aufwertung erreicht werden, welche sich auch positiv auf die angrenzenden Waldregionen auswirkt. Hier soll den Projektverfasserinnen und -verfassern bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern die kreative Freiheit gelassen werden, womit insgesamt flexiblere und nachhaltigere Lösungen möglich sind. Die Kompetenz zur Bewilligung zu diesen Projekten dazu muss in der Gemeinde liegen und nicht bei kantonalen Verwaltungsstellen. Dadurch kann eine rasche Abwicklung der Bewilligung unter Einbezug des lokalen Wissens (Förster und Försterinnen) erreicht werden und es wird ein «Wald für alle»!