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Aargauer Apothekerverband ist gegen Aufhebung des Selbstdispensationsverbots

(av) An der Sitzung des Grossen Rats vom 16. Dezember wurde von Hans-Peter Budmiger (Sprecher) eine Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesundheitsgesetz so anzupassen, dass es Ärztinnen und Ärzten erlaubt sei, Medikamente zu verkaufen und das Selbstdispensationsverbot in der aktuellen Form aufzuheben. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Der Aargauer Apothekererband findet, damit werde eine bewährte Praxis torpediert, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.

Tatsächlich löse die ärztliche Medikamentenabgabe das Problem des Hausärztemangels erwiesenermassen nicht. Stattdessen gefährde sie die medizinische Grundversorgung durch die Schwächung des Apothekennetzes. Gegen diese Idee hätten denn auch Regierung, Parlament und das Aargauer Stimmvolk in der jungen Vergangenheit bereits klare Verdikte ausgesprochen, schreibt der Verband.

Diese Idee beanspruche die politischen Mühlen im Kanton Aargau nicht zum ersten Mal. Der letzte Anlauf sei im Jahr 2021 erfolgt, ebenfalls durch einen Vorstoss von Grossrat Hans-Peter Budmiger. Auch dieser Versuch sei ohne Erfolg geblieben. Der Motionär, enttäuscht über die klar ablehnende Beantwortung des Regierungsrats, habe den Vorstoss vor der Debatte im Grossen Rat wieder zurückgezogen. «Wir respektieren die politische Arbeit von Hans-Peter Budmiger und insbesondere das Anliegen, die ärztliche Grundversorgung zu stärken. Dass dafür aber einmal mehr die Selbstdispensation vorgeschlagen und damit das gut funktionierende Miteinander in der Grundversorgung aufs Spiel gesetzt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar», erklärt AAV-Präsident Hans Jürg Engel.

Ein funktionierendes Gesundheitswesen bedinge die Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe. Nur so kann eine kostengünstige medizinische Versorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten erreicht werden. Eine gute Zusammenarbeit erhöhe erwiesenermassen die Qualität und Sicherheit der medizinischen Dienstleistung. Dank integrierten Versorgungsmodellen könnten die Kosten in der Grundversorgung reduziert werden. Die Apotheke als erste Anlaufstelle helfe mit, Kosten zu sparen und die ärztlichen Notfalldienste zu entlasten. Der Kanton Aargau verfüge über ein passendes Apothekennetz, das in Ergänzung zum Hausarztsystem eine kompetente Beratung bei Gesundheitsstörungen und eine schnelle Versorgung der Bevölkerung mit erforderlichen Medikamenten ermögliche. Die doppelte Kontrolle durch Ärztin und Apotheker garantiere die nötige Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie.
Der ärztliche Medikamentenverkauf löse das Problem des Hausärztemangels nicht. Stattdessen gefährde er die medizinische Grundversorgung durch die Schwächung des Apothekennetzes. Aufgrund der geografischen Verteilung der Apotheken und ihrer breiten Produktepalette sei die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im bestehenden System flächendeckend und jederzeit sichergestellt. Dazu trage auch der Notfalldienst ausserhalb der Öffnungszeiten sowie der kostenlose Hauslieferservice in allen Gemeinden des Kantons bei.

Der in der Motion aufgeführte Blick über die Kantonsgrenzen helfe nicht weiter, da in den ländlichen Gebieten der Nachbarkantone die Ärztedichte kaum höher sei. Im Gegensatz zum Kanton Aargau fehlten dort aber auch die Apotheken grösstenteils. Die neuen Tarif- und Entschädigungsmodelle TARDOC ab 2026, der 2025 rückwirkend erhöhte Taxpunktwert und die Stärkung der Ambulantisierung durch die Annahme der EFAS-Vorlage durch das Volk im 2024 stelle mittlerweile auch die Grundversorger besser. Der Kanton Zürich plane zudem die Schaffung von 500 zusätzlichen Studienplätzen für Medizin. «Sollte gleichzeitig die Vergütung der öffentlichen Spitäler, die Assistenzärztinnen und -ärzte ausbilden, erhöht werden, dürfte dies die Attraktivität des Hausarztberufs deutlich steigern. Eine erneute Aufarbeitung der SD-Diskussion im Aargau ist daher nicht erforderlich, da sie weder lösungsorientiert noch zielführend wäre», schreibt der Apothekerverband.