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Aargau: Zwischenstand der Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030

(pd) Der Grosse Rat hat am 11. Juni 2024 die GGpl 2030 einstimmig genehmigt. Diese definiert eine übergeordnete Strategie sowie 23 Ziele und 79 Strategien für die kantonale Gesundheitsversorgung. Zur Umsetzung der GGpl 2030 hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Projekt mit mehreren Teilprojekten gestartet. Dazu gehören unter anderem mehrere Rechtssetzungsprojekte sowie die Konzeption der Versorgungsregionen.

Zur Umsetzung der GGpl 2030 sind verschiedene Rechtssetzungsprojekte im Gang oder in Vorbereitung: Teilrevision Gesundheitsgesetz (GesG): Im Bereich Sucht setzt das DGS die Strategien der GGpl 2030 im Rahmen der vom Regierungsrat am 26. November 2025 beschlossenen Suchtstrategie um. Diese legt besonderen Wert auf die Schliessung von Angebotslücken in der Schadensminderung. Weitere Teilrevisionen des GesG erfolgen in zwei Schritten bis Ende des Jahres 2029.

Teilrevision Spitalgesetz (SpiG): Die GGpl 2030 sieht eine Entflechtung der Mehrfachrolle des Kantons bei den Spitalaktiengesellschaften vor. Dabei soll das SpiG so angepasst werden, dass der Kanton auch über die Möglichkeit verfügt, seine Aktien an den Spitalaktiengesellschaften teilweise oder vollständig an Dritte zu veräussern.

Der Kanton soll mit einem regelmässigen Leistungsauftragscontrolling sicherstellen können, dass Spitäler stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur im Rahmen der erteilten Leistungsaufträge gemäss der kantonalen Spitalliste abrechnen. Die Anhörung zur Änderung des SpiG dauerte vom 26. Januar 2026 bis zum 30. April 2026. Derzeit wertet das DGS die Anhörungseingaben aus und entwirft die regierungsrätliche Botschaft an den Grossen Rat.

Teilrevision Pflegegesetz (PflG): Für die Teilrevision des PflG sind konzeptuelle Arbeiten mit Einbezug der Anspruchsgruppen nötig (siehe Teilprojekt Versorgungsregionen). Die Anhörung zum PflG wird voraussichtlich im zweiten Semester des Jahres 2028 stattfinden. Die Inkraftsetzung des revidierten PflG ist auf den 1. Juli 2030 vorgesehen.

Teilprojekt Versorgungsregionen
Die GGpl 2030 sieht vor, dass von den Gemeinden gebildete Versorgungsregionen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass pflegebedürftige Personen trotz der grossen Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels eine angemessene Versorgung erhalten. Die Versorgungsregionen sollen dies insbesondere durch Koordination und Vernetzung der regionalen Angebote, durch eine regionale Pflegeheimplanung sowie durch Anlaufstellen zum Thema Alter ermöglichen und so die einzelnen Gemeinden entlasten. Das DGS erarbeitet derzeit basierend auf einem Grundlagenbericht ein Konzept, das mit den Gemeinden und Verbänden diskutiert und anschliessend in die Teilrevision des Pflegegesetzes einfliessen wird. Die Umsetzung der Versorgungsregionen durch die Gemeinden soll frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2030 erfolgen.

Im Grossen Rat ist die (25.384) Motion Dr. Titus Meier betreffend Kantonalisierung von Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung hängig. Der Regierungsrat ist bereit, diese als Postulat entgegenzunehmen. Die Situation der finanziellen Belastung der Gemeinden im Pflegebereich ist aus einer Gesamtsicht der Lastenentwicklung von Kanton und Gemeinden zu betrachten. Aus diesem Grund lässt der Regierungsrat – über den jährlich publizierten Haushaltsvergleich zwischen Kanton und Gemeinden hinaus – die finanzielle Entwicklung auf beiden Staatsebenen analysieren, wobei auch Fragen im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton eine Rolle spielen können. 

In diesem Zusammenhang ist auch die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und Anpassung der Pflegefinanzierung zu beachten. Ab dem Jahr 2032 wird der Einbezug der Pflegeleistungen mit EFAS zu einer fast hälftigen Entlastung beim Anteil der Pflegekosten auf Seiten der Gemeinden führen. Beim Kanton führt die Einführung von EFAS durch den Einschluss der ambulanten Leistungen ab dem Jahr 2028 zu Mehrbelastungen in der Höhe von jährlich rund 100 Millionen Franken. Durch die Erhöhung des Anteils der öffentlichen Hand ab dem Jahr 2032 werden für den Kanton zusätzliche Kosten von bis zu 200 Millionen Franken anfallen.

Teilprojekte ambulante Grundversorgung und Fachkräfteförderung
Auch für die Umsetzung der Ziele zur Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung und Förderung der Fachkräfte hat das DGS Teilprojekte gestartet. Nach der Erarbeitung von Grundlagen wird das DGS Weiterentwicklungen zu bestehenden Massnahmen und Projekten prüfen wie beispielsweise zur Praxisassistenz und dem Hausarztmentoring. Zusammen mit den Berufsverbänden, Branchenverbänden sowie Gemeindeverbänden wird das DGS neue Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie zur Förderung des Verbleibs im Beruf und der Niederlassung im Kanton Aargau erarbeiten.