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Aargau warnt vor Sparprogramm auf Kosten der Kantone – Regierungsrat zum Entlastungspaket 2027

(pd) Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt im Rahmen der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 des Bundes zentrale Massnahmen ab. Er schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an.

Der Regierungsrat äussert grundsätzlich Verständnis für die schwierige finanzielle Lage des Bundes, sieht aber viele der vorgeschlagenen Massnahmen kritisch. Von den insgesamt 59 Sparmassnahmen lehnt der Regierungsrat 18 Massnahmen teilweise ab, weil sie einseitig Lasten auf die Kantone verschieben (unter anderen im Bildungs- oder Asylbereich) oder die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz untergraben. Diese 18 umstrittenen Massnahmen haben ein Gesamtvolumen von bis zu 2,3 Milliarden Franken jährlich, was rund 60 Prozent des Entlastungspakets entspricht. Insgesamt 40 Prozent der Massnahmen des Bundes im Umfang von 1,3 Milliarden Franken lässt der Regierungsrat stehen.
Generell bedauert der Regierungsrat den mangelnden Einbezug der Kantone bei der Erarbeitung der Entlastungsmassnahmen. In Einklang mit der KdK fordert der Regierungsrat, dass es zunächst das Projekt «Entflechtung 27» umzusetzen gelte und dass dieses nicht durch kurzfristige Sparmassnahmen des Bundes unterlaufen werden dürfe. Mit der «Entflechtung 27» überprüfen Bund und Kantone derzeit ihre Verbundaufgaben. «Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss vor allfälligen Sparprogrammen geklärt werden», betont der Regierungsrat. Die Sanierung der Bundesfinanzen darf nicht einseitig zu Lasten der Kantone erfolgen. Denn unilaterale Massnahmen des Bundes führen in vielen Fällen zu kurzfristigen Lastenabwälzungen auf die Kantone, weil diese faktisch über keine Spielräume verfügen und eine Finanzierungslücke decken müssten.
Konkret lehnt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme jene Massnahmen ab, die zu einseitigen Lastenabwälzungen auf die Kantone führen, die Teil des gemeinsamen strategischen Projekts «Entflechtung 27» sind, sowie Massnahmen, die den Kanton Aargau in besonderem Mass betreffen.
Dr. Markus Dieth, Regierungsrat und Aargauer Finanzdirektor: «In der Vernehmlassungsantwort werden 18 der insgesamt 59 Massnahmen abgelehnt oder teilweise abgelehnt. Diese haben ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Franken (im Jahr 2027) beziehungsweise 2,3 Milliarden Franken (ab dem Jahr 2028), was rund 60 Prozent des gesamten Entlastungspakets des Bundes entspricht. Der Regierungsrat lässt aber auch Massnahmen des Bundes im Umfang von 1,2 Milliarden (2027) beziehungsweise 1,3 Milliarden (ab 2028) stehen. Dies entspricht rund 40 Prozent der vorgesehenen Einsparungen in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken im Jahr 2027 und 3,6 Milliarden Franken ab dem Jahr 2028.»

Mehrbelastung für die Kantone
Der Regierungsrat kritisiert unter anderem Sparvorschläge in den Bereichen Bildung, Forschung, Verkehr, Umwelt und Integration. Besonders betroffen wären etwa die kantonalen Hochschulen, weitere Forschungsinstitutionen, die Berufsbildung, aber auch das Integrationssystem im Asylbereich. «Die geplanten Kürzungen führen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Kantone und damit unter dem Strich zu keiner Verbesserung der öffentlichen Finanzen der Schweiz insgesamt. So hätte etwa die geplante Kürzung der Globalpauschalen im Asylbereich für den Kanton Aargau ab 2028 jährliche Mehrkosten von rund 57 Millionen Franken zur Folge. Dies wäre eine reine Lastenverschiebung», so Dieth.

Innovationsfähigkeit und bildungspolitische Ziele gefährdet
Aus Sicht des Regierungsrats untergraben zudem mehrere Massnahmen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die geplanten Kürzungen der Mittel für Innosuisse, den Innovations- und Projektbeiträgen in der Berufsbildung oder beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie der Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen in den Bereichen Umwelt und Energie gefährden wichtige Impulse für Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer. Davon sind sowohl Bildungsinstitutionen wie auch Klein- und Mittelunternehmen betroffen. Auch bildungspolitisch zeigen sich Mängel. Mit seinem Vorschlag, die Grundbeiträge an die Hochschulen zu streichen und stattdessen die Studiengebühren für die Studierenden zu erhöhen, greift der Bund in die Zuständigkeit der Trägerkantone ein und läuft den Zielen des Bildungsraums Schweiz zuwider.

Widerspruch zu beschlossenen Strategien und Zielen
Mehrere Sparmassnahmen stehen im Widerspruch zu bereits beschlossenen nationalen Strategien und Volksentscheiden. Dies gilt insbesondere für geplante Kürzungen bei den Fördermitteln für Klimaschutzmassnahmen, den Agglomerationsverkehr, die Landschaftsqualitätsbeiträge oder die Neuregelung der Bundesbeiträge für Prämienverbilligungen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass derartige Sparmassnahmen gemeinsam definierte Strategien von Bund und Kantonen unterlaufen und demokratische Entscheide von Volk und Ständen in Frage stellen.

Projekt «Entflechtung 27» vor Sparmassnahmen
Statt kurzfristiger Sparmassnahmen fordert der Regierungsrat zunächst eine konsequente Umset-zung des Projekts «Entflechtung 27» als Grundlage für eine faire und strukturell wirksame Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich nur durch konstruktive Kooperation und klare Zuständigkeiten dauerhafte Lösungen finden lassen, die sowohl die Handlungsfähigkeit des Bundes als auch jene der Kantone stärken.