(pd) Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat in zweiter Beratung Änderungen im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz vor. Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt den beantragten Gesetzesänderungen mit einer Ausnahme zu:
Sie lehnt die ausgeweiteten Ausstandsvorschriften für Urkundspersonen, welche präzisiert werden sollten, grundsätzlich ab. Die weiteren Gesetzesänderungen, namentlich die Inspektion der Urkundspersonen sowie die Anpassungen des Dekrets über den Notariatstarif, werden von der Kommission unterstützt.
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 21. Mai 2024 in zweiter Beratung die Änderungen des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes sowie die Änderungen des Dekrets über den Notariatstarif beraten. In seiner Botschaft zur zweiten Beratung beantragt der Regierungsrat Anpassungen an den vom Grossen Rat am 29. August 2023 in erster Beratung genehmigten Ausweitungen der Ausstandspflicht von Urkundspersonen.
Präzisierungen zur Ausstandspflicht der Urkundspersonen
Wann ist eine Beurkundung unzulässig und eine Urkundsperson muss diese ablehnen? Diese Frage war bereits in der ersten Beratung umstritten. Der Grosse Rat stimmte damals zwei vom Regierungsrat beantragten Ausweitungen von § 25 des Beglaubigungs- und Beurkundungsgesetzes zu und verlangte von ihm gleichzeitig weitere Auskünfte hinsichtlich Praktikabilität und Legitimation der Ausstandsregeln. Der Regierungsrat bezieht in seiner Botschaft zur zweiten Beratung Stellung dazu und legt dem Grossen Rat basierend auf den Ergebnissen der Prüfungen präzisierende Änderungen in den bereits genehmigten, ergänzenden Ausstandsregelungen vor: Sie betreffen einerseits die ausdrückliche Vollmacht, über die eine Hilfsperson der Urkundsperson für ihre Handlungen neu verfügen soll. Andererseits soll anstelle des in der Kommission VWA in der ersten Beratung umstrittenen Begriffs "insbesondere" – zur Erweiterung des Katalogs der Ausstandsgründe – neu eine eigene, allgemeine Bestimmung eingeführt werden, wonach die Urkundsperson die Beurkundung ablehnen muss, wenn sie aus anderen als den explizit im Gesetz aufgeführten Gründen in der Sache befangen sein könnte.
Keine Ausweitung der Ausstandspflicht der Urkundspersonen
In der Kommissionsberatung sind gleich zu Beginn zwei Anträge gestellt worden, die beiden neu präzisierten Ausstandsgründe in § 25 ersatzlos zu streichen. Die Kommission hat in der Folge intensiv über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Ausweitung der Ausstandsregelungen diskutiert und in diesem Zusammenhang die ohnehin bestehende gesetzliche Interessenwahrungspflicht der Urkundsperson thematisiert. Am Ende bewertet eine Kommissionsmehrheit die gegen eine Ausweitung der Ausstandspflicht angebrachten Gründe stärker als die Argumente des Regierungsrats: Sie lehnt nicht nur die vorgeschlagenen Präzisierungen ab, sondern beantragt dem Grossen Rat die ersatzlose Streichung sowohl der Ausstandspflicht bezüglich Hilfspersonen als auch der allgemeinen Ausstandsbestimmung und damit den Verzicht auf eine Ausweitung der Ausstandsvorschriften gegenüber dem geltenden Recht.
Inspektionen durch die Notariatskommission
Die vom Regierungsrat in der Botschaft für die erste Beratung beantragte Anpassung des Inspektionsverfahrens, wonach Inspektionen durch die Notariatskommission auch gestützt auf die Kopien von einverlangten Unterlagen der Urkundsperson durchgeführt werden können, wurde vom Grossen Rat in der ersten Beratung abgelehnt. Der Regierungsrat hält in seiner zweiten Botschaft an seinem Antrag fest und erläutert seine Gründe dafür ausführlich. Die VWA hat das Inspektionsverfahren kontrovers debattiert und der Verwaltung detaillierte Fragen gestellt. Diese hat insbesondere dargelegt, dass Inspektionen der Urkundsperson seit der Covid-19-Pandemie in einem zweiteiligen Verfahren – in und ausserhalb der Büroräumlichkeiten der Urkundsperson – stattfänden, was sich als effizient erwiesen habe, und dass Kopien auch bei Inspektionen ausschliesslich vor Ort angefertigt würden. Nach ausgiebiger Beratung beschliesst eine grosse Kommissionsmehrheit, dem Grossen Rat die Annahme der neuen Inspektionsbestimmungen zu beantragen.
In der Schlussabstimmung befürwortet eine grosse Kommissionsmehrheit sowohl die Änderungen im Beglaubigungs- und Beurkundungsgesetz als auch im Dekret zum Notariatstarif, wie aus der Beratung hervorgegangen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich Ende Juni über die Vorlage entscheiden.