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Aargau: Vom nationalen Forstpolizeigesetz von 1876 zum heutigen Waldgesetz

(pd) Zum Tag des Waldes morgen Samstag, 21. März, zeigen Bund und Kanton die positive Entwicklung auf.

16 Jahre nach dem ersten Aargauer Waldgesetz trat vor dem Hintergrund massiver Waldübernutzungen und verheerender Überschwemmungen das erste eidgenössische Forstpolizeigesetz von 1876 in Kraft, das heutige Bundesgesetz über den Wald. Im Verlaufe der letzten 150 Jahre hat sich der Fokus von der reinen Gefahrenabwehr und dem Erhalt der Waldfläche zu einer integralen Betrachtungsweise der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen des Waldes weiterentwickelt. Der morgige internationale Tag des Waldes (siehe Box) bietet Gelegenheit, diese positive Entwicklung hin zu einem multifunktionalen, nachhaltigen Wald aufzuzeigen.

Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Wälder im Kanton Aargau in einem desolaten Zustand. Obwohl bereits im 16. Jahrhundert erste Forstordnungen erlassen wurden, konnte die Holzverknappung nicht aufgehalten werden. Im 18. Jahrhundert verlangten das aufstrebende Handwerk, aber auch die weit verbreiteten Kalk- und Gipsbrennöfen, nach immer mehr Holz. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren viele Gemeinden nicht mehr in der Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend Brenn- und Bauholz zu versorgen. Auch die bis ins 19. Jahrhundert praktizierte landwirtschaftliche Nutzung des Waldes gefährdete die Gesundheit und den Fortbestand des Waldes in hohem Grad. 1805 beschloss der Grosse Rat des Kantons Aargau die "Forst-Ordnung" des Kantons und das Gesetz über "Benutzung und Loskauf des Waidgangs". Obwohl die Forstordnung verschiedene einschränkende Bestimmungen enthielt, bedurfte es mehrerer Jahrzehnte, bis sie auf breiter Grundlage Erfolge zeigten.

Die Holznot wuchs unterdessen weiter. 1816 und 1817 waren, als Folge einer weltweiten Naturkatastrophe, verheerende Hungerjahre. Der um 1840 begründete Waldfeldbau konnte nur beschränkt dazu beitragen, die schlechte Ernährungslage für die Bevölkerung zu mildern. Nach der Jahrhundertmitte gingen viele wertvolle Eichenwälder durch den Bau der Eisenbahnlinien verloren, da Eichenholz
für die Eisenbahnschwellen genutzt wurde. Erst der Erlass der kantonalen Forstgesetzgebung von 1860 und der Ausbau der kantonalen Forstdienstorganisation vermochte die Lage für den Wald zu entschärfen. Dieses erste kantonale Forstgesetz von 1860 hatte über hundert Jahre Be-stand und wurde 1997 durch das heutige Aargauer Waldgesetz abgelöst.

Katastrophen führten zu nationalem Forstpolizeigesetz
Die jahrhundertelange Übernutzung der Wälder beschränkte sich jedoch keinesfalls auf den Kanton Aargau: Holzknappheit und fehlende Schutzwälder wurden im 19. Jahrhundert zunehmend als natio-nale Bedrohungen wahrgenommen. Das Katastrophenjahr 1868 mit verheerenden Überschwem-mungen und Murgängen und mit über 50 Toten löste auch auf Bundesebene ein Umdenken zuguns-ten eines strengen Waldschutzes aus. So wurde 1874 in der Bundesverfassung die Oberaufsicht des Bundes über Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge verankert und gestützt darauf vor 150 Jahren das erste übergeordnete eidgenössische Forstgesetz erlassen. Es legt schweizweit verbindliche Rahmenbedingungen fest. So wurde darin neben dem Schutz der Waldfläche in der ganzen Schweiz auch der Grundsatz der Nachhaltigkeit verankert: Jede Generation soll Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten haben; es dürfen immer nur die "Zinsen" – das nachwachsende Holz – genutzt werden, das "Kapital" – der Holzvorrat – soll unangetastet bleiben. Damit wurde das erste Forstpolizeigesetz auch ein internationales Vorbild.

Bedeutung des heutigen Bundesgesetzes über den Wald
Das aktuelle Waldgesetz des Bundes aus dem Jahr 1991 ist zentrales Instrument zur Bewältigung heutiger Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Naturgefahrenmanagement und Versorgung mit einheimischem Holz in einer dicht genutzten Landschaft. Dieses basiert auf vier Säulen: 

• Flächengarantie: Der Wald muss in seiner Fläche und räumlichen Verteilung erhalten bleiben. Rodungen können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden und es ist Rodungsersatz zu leisten.
• Schutz vor Naturgefahren: In einem Gebirgsland wie der Schweiz ist der Wald die günstigste und effektivste Versicherung gegen Lawinen und Steinschlag.
• Klimaschutz und Biodiversität: Der Wald fungiert als Rückzugsort für bedrohte Arten und kann als CO2-Senke wirken. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Wald auch unter dem Stress externer Einflüsse wie beispielsweise des Klimawandels, besonders gefährlicher Schador-ganismen oder invasiver gebietsfremder Arten resilient bleibt.
• Freier Zugang: Das Gesetz garantiert – zusammen mit dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch – dass der Wald für die Bevölkerung frei zugänglich bleibt.

Das Aargauer Waldgesetz entwickelt sich weiter
Das kantonale Waldgesetz setzt die Bundesvorgaben um und konkretisiert diese auf kantonaler Ebene. Im Aargau wurden mit zwei Teilrevisionen des kantonalen Waldgesetzes wichtige Akzente für die kantonale Waldpolitik gesetzt. So konnten mit dem seit 2019 flächendeckend vorhandenen Waldgrenzenplan die dynamischen Waldgrenzen aufgehoben werden – dies ist insbesondere für die Rechtssicherheit von grosser Bedeutung. Seit 2024 haben die Aargauer Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Nutzungsplanungen Zonen für die Freizeit- und Erholungsnutzung auszuscheiden. Ende 2024 konnte der Kanton zudem die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer erstmals mit Beiträ-gen an die Schutzwaldpflege unterstützen.
Mit der "Integralen Wald- und Holzstrategie 2050" hat der Bundesrat Ende 2025 die strategische Ausrichtung der Schweiz im Sektor "Wald und Holz" für die nächsten Jahre festgelegt. Diese verfolgt das Ziel, den Wald langfristig vielfältig, gesund und naturnah zu erhalten und ihn nachhaltig zu bewirtschaften, um seine Funktionen und vielfältigen Leistungen, wie die effiziente Nutzung der einheimischen Ressource Holz, sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Strategie mit Zeithorizont 2050 auf kantonaler Ebene ist einer der grossen Herausforderungen der Aargauer Waldpolitik.

Internationaler Tag des Waldes am 21. März 
Der 21. März wurde erstmals 1971 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO der Vereinten Nationen als "Internationaler Tag des Waldes" proklamiert. Seit 2012 ist dieses Datum offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nimmt den diesjährigen Tag des Waldes zum Anlass, an das 150-jährigen Bestehen des Schweizerischen Forstpolizeigesetzes zu erinnern, das am 24.3.1876 in Kraft getreten war.