(pd) Regierungsrat empfiehlt die Steuergesetzrevision am 18. Mai 2025 zur Annahme
Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde gegen die kantonale Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision 2025 in allen Punkten abgewiesen.
In der Abstimmungsbeschwerde wurden unter anderem zusätzliche Beispiele in der Abstimmungsbroschüre gefordert. Das Verwaltungsgericht hält nun in seinem Urteil fest, der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert. Das Verwaltungsgericht wies die Abstimmungsbeschwerde in allen Punkten ab.
Regierungsrat zeigt sich erfreut über das Urteil
Der Regierungsrat war zu jeder Zeit überzeugt, dass die Abstimmungsbroschüre korrekt abgefasst ist. Die Beispiele in der Broschüre sind so gewählt, dass sich die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung adäquat orientieren und eine Meinung bilden können. Der Regierungsrat ist erfreut darüber, dass das Verwaltungsgericht dies vollumfänglich bestätigt hat.
Abstimmung findet am 18. Mai 2025 statt
Die Abstimmung zu den beiden kantonalen Vorlagen wird planmässig am Sonntag, 18. Mai 2025, stattfinden.