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Aargau: Verbesserungspotenzial bei den kantonalen Gerichten

(pd) Die Finanzkontrolle verglich im Auftrag der Kommission für Justiz verschiedene Bezirksgerichte, beurteilte die Recht- und Ordnungsmässigkeit der Aufgabenerfüllung der Justizleitung und prüfte die Statistikzahlen im Geschäftsbericht 2023 einzelner Bezirksgerichte. Das detaillierte Prüfungsergebnis zeigt in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial auf.

Im Oktober 2024 hat die Kommission für Justiz (JUS) beschlossen, der Finanzkontrolle gestützt auf §° 9 des Gesetzes über die Finanzkontrolle (GFK) zu beantragen, bei den Gerichten des Kantons Aargau eine Prüfung vorzunehmen. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung wurden die Prüfungsziele und Prüfungsfragen definiert. Der konkrete Auftrag für die Sonderprüfung wurde im Dezember 2024 erteilt.
Es wurden folgende Prüfungsziele vereinbart: • Vergleich der Bezirksgerichte Aarau, Rheinfelden, Lenzburg, Brugg und Zurzach in Bezug auf das Fallmanagement, die Organisation und Prozesse sowie die Personalressourcen; • Beurteilung der Recht- und Ordnungsmässigkeit der Aufgabenerfüllung der Justizleitung in Bezug auf die Führung und Aufsicht über die Bezirksgerichte
• Prüfung der Statistikzahlen im Geschäftsbericht 2023 der Gerichte Kanton Aargau für die Jahre 2021–2023 der Bezirksgerichte Aarau, Rheinfelden, Lenzburg, Brugg und Zurzach.

Stellungnahme der Justizleitung und Austausch mit Kommission JUS
An zwei Sitzungen im April und Juni 2026 wurde der ausführliche Bericht der Sonderprüfung durch die Kommission JUS mit der Finanzkontrolle und der Justizleitung besprochen. Die Beratung ergab, dass die Justizleitung einige Punkte bereits umgesetzt hat, beziehungsweise umsetzen will. In vielen Punkten sieht die Justizleitung hingegen keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Digitalisierung als Schlüssel zur Effizienz
Ein zentrales Anliegen ist die konsequente Nutzung der digitalen Transformation: Die steigenden Fallzahlen und die zunehmende Komplexität der Verfahren erfordern effiziente Abläufe, da ein stetiger Personalaufbau politisch wie finanziell kaum realisierbar ist. Die Empfehlungen der Finanzkontrolle sollen deshalb systematisch in den Anforderungskatalog für die neue Fach-Applikation der Gerichte integriert werden, um spürbare Effizienzgewinne zu erzielen.

Gemeinsames Ziel: Effiziente und unabhängige Rechtsprechung
Die Kommission JUS ist überzeugt, dass der offene Dialog mit allen Beteiligten die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung bildet. Sie beschloss deshalb an der Kommissionssitzung vom 9. Juni den Bericht der Finanzkontrolle über die Sonderprüfung der Gerichte Kanton Aargau zu publizieren. Mit der Veröffentlichung des Berichts wird ein transparentes Informationsfundament geschaffen. Die Leistungsfähigkeit der Gerichte soll weiter gestärkt, die digitale Transformation vorangetrieben und die richterliche Unabhängigkeit als zentrale Säule unseres Rechtsstaats gesichert werden. Die von der Finanzkontrolle festgehaltenen Empfehlungen sollen helfen, Abläufe zu optimieren und damit die Gerichte in ihrer zentralen Aufgabe – der Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Rechtsprechung – zu stärken. Eine zu erarbeitende Strategie soll ein klares Fundament schaffen, das die Effizienz steigert, Doppelarbeit reduziert und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung erhöht.

Umsetzung der Empfehlungen
Die Kommission JUS plant, in einer separaten Sitzung vertieft darüber zu beraten, welche Empfehlungen der Finanzkontrolle prioritär umgesetzt werden sollen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe die einzelnen Massnahmen hinsichtlich Machbarkeit, Ressourcenbedarf und Wirkung validieren.
Die Kommission JUS spricht der Finanzkontrolle ihren Dank für die umfassende und sorgfältige Prüfung aus. Ebenso würdigt sie die Justizleitung und die beteiligten Gerichte für ihre kooperative Haltung sowie die rasche Bereitstellung aller benötigten Unterlagen, welche den intensiven Prüfungsprozess erst ermöglicht haben.