Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
15.2 °C Luftfeuchtigkeit: 67%

Samstag
9 °C | 21.8 °C

Sonntag
6.4 °C | 15.2 °C

Aargau: Steuergesetzrevision 2025 - Steuererleichterung in zwei Paketen

(pd) Vorberatende Grossratskommission will eine schnellere Umsetzung der Steuererleichterungen für natürliche Personen sowie höhere Abzüge prüfen lassen.
Die vom Grossen Rat im letzten Jahr verabschiedete Steuerstrategie 2022–2030 soll den Wohn- und Wirtschaftskanton Aargau stärken. In seiner Botschaft zur 1. Beratung der Steuergesetzrevision 2025 schlägt der Regierungsrat vor, die dazugehörigen Steuererleichterungen für Private gestaffelt in zwei Paketen umzusetzen. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Vorlage sorgfältig vorberaten.

 

Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket vor: Senkung der Vermögenssteuern, Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten und für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sowie Erhöhung des Kinderabzugs. Die vorbereitende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat das Geschäft vorberaten und dabei auch über einen Rückweisungsantrag entschieden. Dieser wird von einer Minderheit unterstützt, sodass der Grosse Rat darüber befinden wird. Weiter heisst die VWA verschiedene Prüfungsanträge gut, die vom Regierungsrat weitere Abklärungen fordern: Sie betreffen die vorgesehene gestaffelte Umsetzung der Steuerstrategie in zwei Paketen sowie verschiedene Steuerabzüge. Ein Antrag auf Erhöhung des Kinderabzugs wird von einer Kommissionsminderheit getragen. Über die Anträge der VWA wird der Grosse Rat entscheiden.

Umsetzung der Steuerstrategie 2022–2023
Der Grosse Rat hat den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2023 im März 2023 beraten und 20 Leitsätze zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau beschlossen. Nach dem ersten Leitsatz soll die Steuerstrategie grundsätzlich ertragsneutral umgesetzt werden. Gemäss den regierungsrätlichen Ausführungen in der Botschaft zur Steuergesetzrevision 2025 soll die Finanzierung der Steuererleichterungen fast ausschliesslich mithilfe der aktuell in zweiter Beratung zur Verabschiedung stehenden Steuergesetzrevision Schätzungswesen möglich sein. Diese soll zu Mehreinnahmen von 88 Millionen Franken für den Kanton und von 80 Millionen Franken für die Gemeinden führen. Der Regierungsrat schlägt für die Umsetzung der Steuerstrategie ein gestaffeltes Vorgehen vor. Das zweite Massnahmenpaket soll mit der Steuergesetzrevision 2027 beschlossen werden.

Grosser Rat wird über Rückweisungsantrag entscheiden
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Steuergesetzrevision 2025 in erster Beratung an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2024 behandelt. Dabei ist ein Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an den Regierungsrat gestellt worden, eine neue Botschaft zu formulieren. Diese soll einerseits die beiden Umsetzungspakete zusammenfassen und andererseits auf Steuererleichterungen bei der Vermögenssteuer sowie bei der Einkommenssteuer in den obersten Tarifstufen verzichten. Die VWA lehnt den Rückweisungsantrag ab. Da der Minderheitsantrag auf Rückweisung zustande gekommen ist, wird der Grosse Rat darüber befinden.

Umstrittene Staffelung der Steuergesetzrevision
Der Regierungsrat sieht eine gestaffelte Umsetzung der Massnahmen aus der Steuerstrategie 2022– 2030 vor, um im Rahmen des zweiten Umsetzungspakets (Steuergesetzrevision 2027) die dannzumal aktuelle Finanzlage des Kantons berücksichtigen zu können. Dieses Vorgehen ist in der VWA von einer Kommissionsmehrheit infrage gestellt worden. Die Kommission beantragt deshalb dem Grossen Rat drei Prüfungsaufträge zuhanden des Regierungsrats: Danach soll erstens die Umsetzung aller Steuergesetzänderungen in einem Paket per 1. Januar 2025 geprüft werden. Zweitens soll ein Vorschlag ausgearbeitet werden, nach dem über alle Steuergesetzänderungen im Rahmen der vorliegenden Steuergesetzrevision inhaltlich beschlossen wird, deren Umsetzung jedoch gestaffelt erfolgt, und drittens sollen die finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Tarifsenkungen auf einzelne Einkommensstrukturen dargelegt werden.

Höhere Pauschalabzüge für private Liegenschaften und höhere Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten?
Wären höhere Pauschalabzüge für Gebäude im Privatvermögen möglich und mit welchen finanziellen Auswirkungen? Eine klare Mehrheit der Kommission VWA möchte diese Frage geprüft wissen und stimmt dem Prüfungsantrag zu. Die Steuergesetzrevision 2025 sieht bei den Drittbetreuungskosten einen höheren maximalen Abzug von neu 25'000 Franken gegenüber dem bisherigen Abzug von 10'000 Franken vor. Die VWA stellt dazu grossmehrheitlich den Antrag, den Regierungsrat zu beauftragen, einen vom Alter eines Kindes abhängigen Abzug der Drittbetreuungskosten mit einem höheren Abzug für Kinder im Vorschulalter zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen einer solchen Abstufung darzulegen.

Höherer Kinderabzug oder einkommensunabhängiger Kinderabzug
Gemäss geltendem Steuergesetz kann für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr ein Kinderabzug vom Reineinkommen geltend gemacht werden. In der vorliegenden Steuergesetzrevision sieht der Regierungsrat eine Erhöhung des Kinderabzugs um 400 Franken auf neu 7'700 Franken vor. Eine Kommissionsminderheit beantragt, den Kinderabzug um weitere 300 Franken auf 8'000 Franken zu erhöhen. Einstimmig befürwortet die Kommission VWA ferner den Antrag zu prüfen, wie anstelle des bisherigen Kinderabzugs vom Reineinkommen ein einkommensunabhängiger, betragsmässig fixer Kinderabzug von der Steuerrechnung aussehen könnte.

Zustimmung zur Vorlage
Am Ende der Beratung stimmt eine Mehrheit der Kommission VWA der Vorlage des Regierungsrats zur Steuergesetzrevision 2025 wie aus der Beratung hervorgegangen zu. Der Grosse Rat wird das Geschäft im März 2024 in erster Beratung behandeln.