(ag) Wer seine Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte dies bis Ende Juni 2026 nachholen oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Steuerpflichtige, die bis dann weder ihre Steuererklärung eingereicht noch eine Verlängerung beantragt haben, müssen mit einer Mahnung rechnen.
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März 2026 abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden. Ohne
Fristverlängerung wird die gesetzlich vorgesehene Mahnung versendet.
Fristverlängerung können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.