(pd) Mit dem neuen Sportgesetz und der neuen Sportverordnung erhält die Aargauer Sportförderung erstmals eine gesetzliche Grundlage. Die neuen Erlasse stärken die Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Sportorganisationen, verbessern die Planung der Sportinfrastruktur und verankern einen fairen und sicheren Sport. Regierungsrat und Grosser Rat schaffen damit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirksame und finanzierbare Sportförderung. Das Sportgesetz und die dazugehörige Sportverordnung treten am 1. Mai in Kraft.
Der Sport nimmt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle ein, weil er die Gesundheit fördert, Integrationsprozesse unterstützt und den sozialen Zusammenhalt stärkt. Im Kanton Aargau sind mehr als 1000 Sportvereine als bedeutende Orte der Bewegung, der Begegnung und des Austauschs etabliert. Sport weckt Emotionen, verbindet Menschen über alle Generationen hinweg und schafft ein hohes Identifikations- und Begeisterungspotenzial. Die positiven Effekte des Sports erstrecken sich auch auf weitere Bereiche wie beispielsweise den Tourismus, indem Sportveranstaltungen und -aktivitäten die regionale Attraktivität steigern und wirtschaftliche Impulse geben. Aus diesen Gründen unterstützt der Kanton Aargau auch die Bestrebungen zu einer Schweizer Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038.
Passende Sportinfrastruktur für alle
Geeignete Sportanlagen sind eine zentrale Voraussetzung für den Breiten- und Leistungssport. Ein wesentlicher Teil der Sportförderung betrifft deshalb Planung, Bau, Sanierung und Nutzung von Sportanlagen. Das neue Sportgesetz stärkt die regionale Koordination, damit knappe Flächen und finanzielle Mittel dort eingesetzt werden, wo Anlagen tatsächlich gebraucht werden. Zu diesem Zweck stimmen Kanton und Gemeinden ihre Planungen gestützt auf ein kantonales sowie regionale Sportanlagenkonzepte besser aufeinander ab. Ein kantonales Sportanlageninventar verbessert zudem die Datengrundlagen und hilft, den Nachholbedarf gezielt anzugehen. Projekte von kantonalem Interesse können in Zukunft bei Bedarf auch durch ordentliche Staatsmittel mitfinanziert werden, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen kann. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass sie von einem attraktiven und besser abgestimmten Angebot über die eigene Wohngemeinde hinaus profitieren kann.
Eine weitere Neuerung betrifft zusätzliche Trainings- und Wettkampfstützpunkte für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport im Kanton Aargau. Talentierte Jugendliche sollen möglichst lange in ihrem Wohnkanton Aargau trainieren und ihre Ausbildung absolvieren können. Indem der Kanton die Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt, können die Voraussetzungen für die Schaffung von solchen Stützpunkten frühzeitig geklärt und der Aufbau gezielt vorbereitet werden. Neu sieht das Sportgesetz zudem auch eine Unterstützung des Betriebs und der Nutzung von nicht kommerziellen, privat geführten Stützpunkten vor.
Fairer und sicherer Sport
Der Kanton setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein und bekämpft unerwünschte Begleiterscheinungen wie Doping sowie physische und psychische Gewalt. Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen wie Verbände, Vereine, Leistungssportzentren oder Veranstalter sind deshalb neu an die Einhaltung der Ethik-Charta von Swiss Olympic und BASPO geknüpft. So wird sichergestellt, dass die Empfänger kantonaler Beiträge wirksame Massnahmen zugunsten eines fairen und sicheren Sports umsetzen.
Als erster Kanton schafft der Aargau zudem die gesetzliche Grundlage, um von der nationalen Meldestelle Swiss Sport Integrity (SSI) und dem Schweizer Sportgericht Informationen über sanktionierte Verstösse mit Bezug zum Aargauer Sport zu erhalten. Dazu schliesst er mit beiden Stellen entsprechende Vereinbarungen ab.