(pd) Mit dem neuen Instrument der Steuerrückvergütung schafft der Regierungsrat die rechtliche Grundlage, um künftige Überschüsse gezielt an die Steuerzahlenden des Kantons Aargau zurückzuführen. Die Vorlage erfüllt einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss und fand bei der Anhörung mehrheitlich Zustimmung.
Der Kanton Aargau verfügt über eine robuste Finanzlage: Das Nettovermögen beträgt rund 600 Millionen Franken, die Ausgleichsreserve liegt bei rund 1,1 Milliarden Franken. Frühere Fehlbeträge konnten vollständig abgebaut werden und die finanzpolitische Ausgangslage ist gut. Dank des hohen Bestands der Ausgleichsreserve ist das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht gesichert. Eine weitere Aufstockung der Ausgleichsreserve erscheint weder notwendig noch generationengerecht.
Aufgrund dieser guten Ausgangslage will die Regierung die Bevölkerung steuerlich entlasten. Im Budget 2026 (Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029) ist bereits eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte vorgesehen. Forderungen nach weitergehenden Entlastungen würden hingegen zu einem erneuten Schuldenaufbau führen und den künftigen Handlungsspielraum des Kantons für strategische Vorhaben und Investitionen stark beeinträchtigen.
Gezielte Rückvergütung ohne strukturelle Risiken
Vor diesem Hintergrund will der Regierungsrat das neue Instrument der Steuerrückvergütung schaffen. Damit soll bei zukünftigen Überschüssen in der Jahresrechnung und bei guter Finanzlage eine einmalige Steuerrückvergütung als ein wirksames und zielführendes Instrument zum Tragen kommen. Im Sinne einer verlässlichen und verantwortungsvollen Finanzpolitik kommt diese Rückvergütung erst dann zur Anwendung, wenn keine Schulden bestehen und für schwierigere Zeiten genügend Reserven vorhanden sind. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: "Im Unterschied zu dauerhaften Steuerfusssenkungen, die den finanzpolitischen Spielraum langfristig einschränken und schwer rückgängig zu machen sind, hat die Steuerrückvergütung keine Auswirkungen auf unsichere Budget- und Finanzplanjahre." Oder anders gesagt: "Wir geben etwas zurück, was wir schon haben", so Dieth.
Steuerrückvergütung und Senkung des Steuerfusses ergänzen sich
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerrückvergütung werden klar definiert. So müssen allfällige alte Fehlbeträge abgetragen sein, es darf keine Nettoverschuldung bestehen, und die Ausgleichsreserve muss über einen angemessenen Bestand von gut 800 Millionen Franken verfügen, um allfällige Defizite decken zu können. Der Regierungsrat hält fest, dass die Steuerrückvergütung mit einer Senkung des Steuerfusses kompatibel ist und diese – bei entsprechender Finanzlage – gezielt ergänzen kann. "Eine einmalige Rückvergütung aus realisierten Überschüssen ist deutlich nachhaltiger als überhöhte Steuersenkungen, die den Finanzhaushalt in Schieflage bringen können", betont Markus Dieth. "Sie erlaubt dem Kanton, flexibel auf gute Rechnungsabschlüsse zu reagieren, ohne finanzielle Risiken für unseren Staatshaushalt in den kommenden Jahren einzugehen."
Die Rückvergütung soll in Prozentpunkten des Steuerfusses gewährt und auf die provisorische Steuerrechnung des übernächsten Jahres angewendet werden. Dies stellt sicher, dass die Rückerstattung sowohl effizient als auch rechtssicher abläuft. Der administrative Aufwand für die kantonale Steuerbehörde ist vernachlässigbar. Für die Gemeinden entsteht keinerlei Mehraufwand. Die Einführung des neuen Instruments ist für den 1. März 2027 geplant, womit eine Steuerrückvergütung im Fall eines Überschusses erstmals bei der Beratung der Jahresrechnung 2026 vom Grossen Rat beschlossen werden könnte.
Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 25.223 verfügbar.