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Aargau: Regierungsrat will die duale Polizeiorganisation gezielt weiterentwickeln

(pd) Mit der vorliegenden Botschaft zeigt der Regierungsrat auf, welche Massnahmen er zur Optimierung der dualen Polizeiorganisation ergreifen will. Er beantragt dem Grossen Rat unter anderem eine gezielte Änderung des Polizeidekrets. Die Aufgabenteilung zwischen Kantonspolizei und Regionalpolizeien soll insbesondere bei der Bearbeitung bestimmter Fälle der Kleinkriminalität optimiert werden. Die Vorschläge des Regierungsrats sind im Anhörungsverfahren weitgehend auf Zustimmung gestossen.

Überwiegend kritisch beurteilt wurde lediglich der Vorschlag, keine Anpassung betreffend Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen vorzunehmen. Der Regierungsrat hält nach nochmaliger Prüfung an seinem Vorschlag fest. Er schlägt nur punktuell Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage vor.
Mit den in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen setzt der Regierungsrat die Leitsätze des Grossen Rats zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation um. Ziel ist es, die bestehende duale Polizeiorganisation gezielt zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Regionalpolizeien dort zu verbessern, wo heute noch Reibungsverluste bestehen.

Optimierung der Aufgabenteilung
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Optimierung der Aufgabenteilung bei der sogenannten Kleinkriminalität. Regionalpolizeien sollen bestimmte Widerhandlungen gegen Strafbestimmungen künftig selbst bearbeiten können, wenn sie diese im Rahmen ihrer ordentlichen Aufgabenerfüllung feststellen. Dazu gehören Übertretungen sowie einzelne Vergehen wie Erschleichen einer Leistung, Beschimpfung, Hausfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Mit dieser Erweiterung sollen unnötige Fallübergaben zwischen Regionalpolizeien und Kantonspolizei reduziert werden. Das erhöht die Effizienz in der täglichen Polizeiarbeit und stärkt die Handlungsfähigkeit der Regionalpolizeien vor Ort.

Auch bei der häuslichen Gewalt wird mit der Anpassung eines Dienstbefehls klargestellt, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien alle festgestellten Tätlichkeiten selbstständig kriminalpolizeilich bearbeiten dürfen. Zudem wird deutlich gemacht, dass die Regionalpolizistinnen und Regionalpolizisten Wegweisungen und Fernhaltungen gemäss § 34a Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) ohne Rücksprache mit der Kantonspolizei anordnen dürfen. Neu soll im Polizeidekret zudem die Kriminalprävention in den Volkschulen ausdrücklich als Aufgabe der Gemeinden aufgeführt werden. Dies entspricht dem heutigen Verständnis.

Keine Anpassung ist derzeit zudem bei der Aufgabenteilung im Bereich Verkehrsunfälle vorgesehen. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Einführung des neuen Rapportierungssystems deutlich verbessert haben und früher noch festgestellte Wartezeiten heute nicht mehr bestehen. Gleichzeitig sind die Regionalpolizeien in den relevanten Einsatzzeiten bereits stark durch andere Aufgaben beansprucht, so dass die Übernahme der aufwändigen Fallbearbeitung bei Verkehrsunfällen für das Gesamtsystem nicht zielführend wäre. Der Regierungsrat sieht aber vor, hier zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen.

Weitere Massnahmen
Zur Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Regionalpolizeien soll eine Vereinbarung zwischen dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und den Trägergemeinden der 15 Regionalpolizeien geschlossen werden. Darin soll insbesondere geregelt werden, welche Aus- und Weiterbildungen verpflichtend sind und welche Vorkehrungen bei Nichtteilnahme an solchen Veranstaltungen zu treffen sind. Zudem soll ein entsprechendes Monitoring installiert werden.

Weitergehende Reformen, etwa eine stärkere Führung der Regionalpolizeien durch die Kantonspolizei oder rechtlich verbindliche Vorgaben zur personellen Entwicklung der Polizeibestände in den Gemeinden, werden bewusst nicht vorgeschlagen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, den Gemeinden konkrete Vorgaben an die Bestandsentwicklung ihrer Regionalpolizeien zu machen beziehungsweise solche rechtlich zu verankern. Dass die Gemeinden ihre Polizeibestände autonom planen, ist zudem ebenfalls eine Konsequenz der dualen Polizeiorganisation, für welche sich der Grosse Rat ausgesprochen hat. Die Gemeinden sind jedoch dafür verantwortlich, die Bestände ihrer Regionalpolizeien so auszugestalten, dass diese die lokale Sicherheit gewährleisten können.