(pd) Mit der Revision des aargauischen Gebührenrechts sollen die Steuerbarkeit der Gebühren durch den Grossen Rat, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für Öffentlichkeit und Verwaltung sowie die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Gebührentatbestände wurden hinsichtlich Kosten und Erlöse einer vertieften Prüfung unterzogen.
Das Gebührenrecht ist die Grundlage für die Bemessung der kantonalen Gebühren. Mit der vorliegenden Revision soll ein modernes, transparentes und einheitliches Gebührenrecht geschaffen werden. Zudem soll die politische Steuerbarkeit der Gebührentatbestände verbessert werden. Mit der Revision des Gebührenrechts wird ein Beschluss des Grossen Rats umgesetzt.
Gebührentatbestände: einfach und transparent in Rechtsgrundlagen auffindbar
Das aargauische Gebührenrecht ist historisch gewachsen. Es weist keinen einheitlichen Aufbau auf und lässt sich in der Rechtsordnung folglich auch nur schwer auffinden. Wichtige Bestimmungen sind teilweise erst auf Verordnungsstufe verankert, während eher weniger wichtige Bestimmungen bereits auf Gesetzesstufe bestehen. Die Festlegung und Berechnung der einzelnen Gebühren erfolgen heute überdies nach keiner einheitlichen, die Rechtsgleichheit klar gewährleistenden Methode. Die Vorlage des Regierungsrats an den Grossen Rat beinhaltet ein Konzept für ein einheitliches Gebührenrecht und den Entwurf eines neuen Gebührengesetzes und eines Gebührendekrets.
Überprüfung der Kosten und Erlöse
Neben der Aktualisierung der Rechtsanalyse wurden insbesondere die Gebührentatbestände hinsichtlich Kosten und Erlöse einer erneuten vertieften Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Kosten- und Erlösanalyse zeigt, dass die meisten Gebührentatbestände eine Unterdeckung aufweisen.
Demgegenüber stehen wenige Gebührentatbestände mit einer Überdeckung. Gesamthaft betrachtet ist ein Kostendeckungsgrad von lediglich rund 43 Prozent zu verzeichnen. Dieses Ergebnis zeigt, dass der Kanton generell eher zu tiefe Gebühren erhebt und deshalb kein substanzielles Gebührensenkungspotenzial besteht. Eine Ausnahme bildet dabei das Strassenverkehrsamt. In diesem Bereich soll durch gezielte Gebührensenkungen von insgesamt 11,8 Millionen Franken die bestehende Überdeckung nahezu besei-
tigt werden. Gebührenerhöhungen sind keine vorgesehen.
Mehrheitlich positive Rückmeldungen aus der Anhörung
Die Anhörung bei politischen Parteien und interessierten Kreisen wurde vom 9. September 2021 bis 9. Dezember 2021 durchgeführt. Im Allgemeinen wurde die Revision des Gebührenrechts positiv aufgenommen. Die in der Vorlage vorgeschlagene Einführung einer allgemeinen Gebührenpflicht wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Der Regierungsrat verzichtet deshalb auf diese Änderung. Wie bisher sollen die Gebühren explizit vom Grossen Rat festgelegt werden. Zudem wurde aufgrund der Anhörung das Potenzial für eine noch stärkere Gebührensenkung beim Strassenverkehrsamt geprüft. Der Regierungsrat sieht hier nun eine Gebührensenkung von neu 11,8 Millionen Franken vor.
Eine weitergehende Reduktion der Gebühren wäre nur über eine Senkung der Fahrzeugprüfungsgebühren möglich. In diesem Bereich besteht jedoch eine langjährige Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Diese führen im Auftrag des Strassenverkehrsamts eine grosse Zahl der Fahrzeugprüfungen im Kanton Aargau durch. Eine Senkung der Fahrzeugprüfungsgebühren hätte deshalb erhebliche Nachteile für sie zur Folge.
Auf eine Kompensation der Gebührenmindererträge soll trotz der insgesamt bestehenden Unterdeckung vollständig verzichtet werden. Damit wird auch den Forderungen Rechnung getragen, auf Gebührenerhöhungen zu verzichten.
Weiteres Vorgehen
Die Botschaft zur 1. Beratung des Allgemeinen Gebührengesetzes und des neuen Gebührendekrets wurde dem Grossen Rat am 13. April 2022 zugestellt. Die 1. Beratung im Grossen Rat ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.