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Aargau: Regierungsrat hält an bewährter Schuldenbremse fest und unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes

(pd) Der Regierungsrat hält an der bestehenden bewährten Schuldenbremse fest. Die Finanzierung der anstehenden grossen Immobilienvorhaben soll durch ein Finanzierungsmodell sichergestellt werden, welches an das Reformvorhaben Immobilien anknüpft.

Die Vorlage beinhaltet zudem konkrete Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Steuerung und der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans. Mit einer Anpassung des Lohnbeschlusses des Grossen Rats soll die rechtlich vorgesehene Lohnentwicklung beim Staatspersonal und bei den Lehrpersonen ermöglicht werden.
Die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) ist ein Reformvorhaben, das im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung lanciert wurde. Dazu Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: "Der Regierungsrat verfolgt damit eine Verbesserung der aufgabenseitigen und finanziellen Steuerungsmöglichkeiten."
Ein wichtiger Handlungsbedarf besteht insbesondere in der Finanzierbarkeit von notwendigen grossen Immobilienvorhaben im Rahmen der heute bestehenden Schuldenbremse. Deshalb hat der Grosse Rat mit dem Reformvorhaben Immobilien im Jahr 2020 für Grossvorhaben im Immobilienbereich ein Finanzierungsmodell geschaffen und zeitlich bis Ende 2023 befristet – verbunden mit der Erwartung, dass mit der Teilrevision des GAF eine gesamtheitliche Überprüfung erfolgt. Die Vorlage enthält insgesamt fünf Themenblöcke, zu welchen der Regierungsrat Anpassungen vorschlägt. Die öffentliche Anhörung zur Gesetzesrevision wurde vom 25. März 2021 bis am 24. Juni 2021 durchgeführt.

Fortführung der Aargauer Schuldenbremse
Wie vom Grossen Rat erwartet, hat der Regierungsrat einen Entwurf für eine Neukonzeption der Schuldenbremse erarbeitet, die sich am Modell einer doppelten Schuldenbremse orientiert. Das zentrale Element dieser Neukonzeption war der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung und die mittelfristige Sicherstellung der Selbstfinanzierung. Mit diesen Kernelementen sowie weiteren Anpassungen beabsichtigte der Regierungsrat, die Wirksamkeit der Schuldenbremseweiterhin sicherzustellen, gleichzeitig aber erkannte Mängel zu beheben und die Haushaltssteuerung insgesamt transparenter und verständlicher auszugestalten.
"Aufgrund der kontroversen Stellungnahmen der Parteien zu diesem Lösungsvorschlag verzichtet der Regierungsrat auf eine Neukonzeption und hält an der bestehenden bewährten Schuldenbremse fest", führt Finanzdirektor Markus Dieth aus. Da die Neugestaltung der Schuldenbremse auch eine Anschlusslösung für das bis Ende 2023 befristete Finanzierungsmodell Immobilien bedeutet hätte, unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat mit dieser Vorlage eine Anschlusslösung für die Finanzierung von besonders grossen Immobilienvorhaben.

Finanzierungsmodell Immobilien ab 2024
Die heutige Schuldenbremse orientiert sich an der Finanzierungsrechnung. Da in der Finanzierungsrechnung die Investitionen und nicht deren Abschreibungen berücksichtigt werden, sind grosse, unregelmässig und manchmal gleichzeitig anfallende Immobilienvorhaben (z.B. neue Mittelschule, neues Polizeigebäude u.a.) schwierig zu finanzieren.
"Der neue, optimierte Lösungsvorschlag des Regierungsrats knüpft an das bisherige Finanzierungsmodell Immobilien an", so Finanzdirektor Markus Dieth. Dieses sieht vor, dass bei grossen Immobilienvorhaben nicht die Investitionen, sondern deren Abschreibungen in der für die Schuldenbremse massgebenden Finanzierungsrechnung berücksichtigt werden. Im Vergleich zum aktuellen, befristeten Finanzierungsmodell sind nun zwei Änderungen vorgesehen. Zum einen wird der Geltungsbereich begrenzt, so dass diese Sonderfinanzierung nur noch bei sehr grossen Vorhaben zur Anwendung kommen kann. So soll der Schwellenwert von bisher 20 Millionen Franken deutlich erhöht werden auf neu 50 Millionen Franken. Sämtliche Immobilienvorhaben unterhalb dieses Schwellenwerts werden somit auch künftig nach bisheriger Praxis über die Finanzierungsrechnung der Schuldenbremse unterstellt. "Zum anderen soll auf eine Begrenzung der jährlichen Entlastungswirkung verzichtet werden," erläutert Markus Dieth das Reformvorhaben. Gemäss heutiger Planung würden damit ab 2024 anstatt 17 Vorhaben noch zehn Grossvorhaben über das Finanzierungsmodell Immobilien abgewickelt.

Weitere Inhalte positiv aufgenommen
Die weiteren Inhalte wurden in der Anhörung mehrheitlich positiv aufgenommen. So soll die Teilrevision genutzt werden, um die Anwendbarkeit des GAF in der Praxis zu vereinfachen. Unterlagen für den Grossen Rat sollen darstellerisch verbessert und teilweise elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Auch sollen für den Regierungsrat die Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des bewilligten Globalbudgets vereinfacht werden, was die saldoneutralen Nachtragskredite überflüssig machen würde. Ausserdem soll der aktuelle Beschluss des Grossen Rats zur Lohnentwicklung angepasst werden: Der Grosse Rat beschliesst mit einem ausdrücklich separaten Beschluss eine allfällige Erhöhung der Lohnsumme, welche über die Systempflege hinausgehen soll. Er beschliesst damit zusätzliche Mittel, welche der Regierungsrat in seiner Kompetenz mit seinem darauffolgenden regierungsrätlichen Beschluss mit einer individuellen und/oder generellen Verwendung dieser gewährten zusätzlichen Erhöhung der Lohnsumme weitergibt. Neu soll jedoch mit diesem Beschluss die Veränderung der Lohnsumme beschlossen werden. Zudem wird präzisiert, dass die notwendigen Mittel für die Systempflege in der Gesamtlohnsumme gemäss Budget enthalten sind. Diese für die heute bereits vorgesehene Systempflege notwendigen zusätzlich erforderlichen Mittel werden im AFP budgetiert und dem Grossen Rat in der Botschaft angezeigt und mit dem Budget beschlossen. Diese Regelung entspricht der gängigen Praxis in den meisten Kantonen und dem Bund. Auch soll der Handlungsspielraum von Regierung und Parlament durch eine Öffnung der bereits vorhandenen sehr restriktiven Experimentierklausel erweitert werden.
Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: "Die verschiedenen Optimierungen und die dazu beantragten Rechtsanpassungen entwickeln das Finanzrecht des Kantons zielgerichtet weiter und verbessern die Handlungsfähigkeit von Regierung und Parlament." Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 ein erstes Mal beraten.