(pd) Mit dem Limmatsteg Chlosterschür war ein Übergang über die Limmat für den Velo- und Fussverkehr geplant. Infolge der Ablehnung des Projekts durch die beiden Standortgemeinden sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Kredits durch den Grossen Rat nicht gegeben. Das Projekt ist deshalb nun vom Regierungsrat sistiert worden. Es wird zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder aufgenommen.
Im Gebiet der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler war in verschiedenen Konzepten ein Übergang über die Limmat für den Velo- und Fussverkehr vorgesehen. Der geplante Fuss- und Velosteg sollte die Ufer der Limmat verbinden ohne Zwischenstützen im Flussbett, um nicht mit dem kontaminierten Boden in Kontakt zu kommen. Die Kosten sind auf 9,47 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis
2023). Die Gemeinden haben an den Bau von kantonalen Velorouten, welche nicht Bestandteil von Kantonsstrassen sind, keine Beiträge zu leisten. Vom Bund ist ein Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von 2,07 Millionen Franken in Aussicht gestellt.
Projektablehnung durch Standortgemeinden
In der öffentlichen Anhörung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt waren der Regionalplanungsverband Baden Regio und die Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Wettingen und Würenlos mit dem Projekt einverstanden. Den Kredit lehnten aber Neuenhof und Würenlos ab. Insbesondere die Beteiligung an Betrieb und Unterhalt wurde bemängelt. In den nachfolgenden Gesprächen hielten beide Gemeinderäte daran fest, dass sie das Projekt in der vorliegenden Form nicht mehr unterstützen.
In Anbetracht der wiederholt bestätigten Projektablehnung durch die beiden Standortgemeinden sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Kredits durch den Grossen Rat nicht gegeben. Deshalb wurde das Projekt nun vom Regierungsrat sistiert. Die Veloverbindung über die Limmat bleibt im Richtplan unverändert eingetragen. Die Massnahme wird aus dem Agglomerationsprogramm abgemeldet. Eine allfällige Wiederaufnahme der Projektierung bleibt offen und kann zu gegebenem Zeitpunkt neu entschieden werden.