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Aargau: Pflegeinitiative: Vier Jahre danach – Umsetzung lässt auf sich warten

(pd) Trotz Annahme der Pflegeinitiative vor vier Jahren fehlen verbindliche gesetzliche Grundlagen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Der Verfassungsauftrag ist eindeutig – die Umsetzung jedoch stockt.


Am 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten mit 61 Prozent die Pflegeinitiative deutlich angenommen. Damit wurde der Bund verpflichtet, für eine qualitativ hochwertige Pflege zu sorgen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern. Seither ist der erste Teil der Initiative, der Fokus auf die Ausbildung, zwar angegangen worden. Doch der zweite Teil – die Sicherung der Pflege durch ausreichendes Personal und bessere Arbeitsbedingungen – harrt weiter einer konsequenten Umsetzung.
Politik muss liefern
"Die Verfassungsänderung ist rechtsgültig und bindend. Trotzdem fehlt bis heute ein Rahmengesetz, das Personalbemessung, Arbeitszeiten, Lohnstrukturen und Mitbestimmung regelt", sagt Dariyusch Pour Mohsen, Regionalleiter VPOD Aargau/Solothurn. "Die Kantone verweisen auf Bundeskompetenzen, der Bund wiederum auf die Kantone. Diese Verantwortungslosigkeit verschärft den Druck auf die Pflegeinstitutionen."
Zahlen aus verschiedenen Studien zeigen: Rund 46 Prozent der Pflegefachpersonen steigen vorzeitig aus dem Beruf aus. Hauptgründe sind hohe Arbeitsbelastung, fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie mangelhafte Entlöhnung. In der Langzeitpflege fehlen laut einer Prognose von PwC Schweiz bis 2030 bis zu 65'000 Fachpersonen.
"Ohne konkrete gesetzliche Vorgaben für Arbeitsbedingungen wird der Beruf für junge Menschen nicht attraktiver. Das ist nicht nur ein soziales, sondern auch ein wirtschaftliches Problem", so Fabio Iseini, Regionalverantwortlicher Syna. "Die Pflege ist ein Schlüsselsektor: Wenn er nicht funktioniert, entstehen Folgekosten in Milliardenhöhe für das Gesundheitssystem."

Verfassung umsetzen statt aufschieben
Auch Natalie Avanzino, Co-Leiterin SBK Sektion Aargau-Solothurn, verweist auf die juristische Grundlage: "Die Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone für eine bedarfsgerechte Pflege sorgen. Das ist kein Appell, sondern eine Verpflichtung. Es braucht klare Vorgaben für Mindeststandards, Dienstplanung und Personalschlüssel."
Die Gewerkschaften VPOD, Syna sowie der Berufsverband SBK Sektion Aargau-Solothurn fordern gemeinsam:
• Ein Rahmengesetz auf Bundesebene zur Umsetzung der Pflegeinitiative
• Verbindliche Personalbemessung auf nationaler Ebene
• Klare Arbeitszeitregelungen und Schutzvorgaben
• Massnahmen zur Bindung von Fachpersonal
• Beteiligung der Berufsverbände und Gewerkschaften bei der Umsetzung
Am 12. Mai, dem internationalen Tag der Pflege, erinnern wir nicht nur an die Bedeutung des Berufs. Wir mahnen zur Einhaltung der Rechtsordnung und zur politischen Verantwortung gegenüber einer Berufsgruppe, ohne die unser Gesundheitswesen nicht funktionieren kann.