(pd) Ein Postulat verlangt die Senkung der Grundbuchabgaben und der Notariatstarife, die bei der Eintragung von Grundpfandrechten anfallen. Nach eingehender Prüfung des Anliegens kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine Anpassung nicht angezeigt ist und an der heutigen Abgaben- und Tarifstruktur festgehalten werden soll.
In seiner Botschaft an den Grossen Rat zeigt er auf, dass eine Änderung der heutigen Tarifstruktur mit einer wesentlichen Senkung der Tarife für hohe Pfandsummen zu einer finanziellen Mehrbelastung von Geschäften mit tiefen Pfandsummen führen würde. Hingegen würde die Kundschaft mit hohen Pfandsummen entlastet, bei denen es sich mehrheitlich um juristische Personen wie Immobiliengesellschaften handelt. Eine Anpassung bei den Grundbuchabgaben drängt sich ebenfalls nicht auf.
Bei einer Handänderung eines Grundstücks werden sogenannte Grundpfandrechte errichtet oder geändert. Eine Urkundsperson (Notarin oder Notar) muss den Vertrag öffentlich beurkunden und es erfolgt ein Eintrag im Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt. Dabei fällt eine Gebühr an, die an die Urkundsperson, und eine Grundbuchabgabe (Gemengesteuer), die an das Grundbuchamt entrichtet werden muss. Diese Gebühr hängt von der Höhe der Grundpfandsumme ab.
Das heutige System der Grundbuchabgaben und des Notariatstarifs folgt im Kanton Aargau dem Prinzip des Sozialtarifs. Der Gesetzgeber sieht vor, dass es bei wertmässig geringeren Geschäften, wie beispielsweise im Bereich von Landwirtschaftsland und Waldparzellen, nicht zu einer unverhältnismässigen finanziellen Belastung aufgrund der Grundbuchabgaben und der Abgeltung der Urkundsperson kommt.
Das Postulat verlangt eine finanzielle Entlastung der Kundschaft von Geschäften mit hohem Grundpfand. Gleichzeitig soll ein Ausgleich im System geschaffen werden, damit die Urkundspersonen insgesamt keine Mindereinnahmen erleiden.
Regierungsrat hält an heutiger Tarifstruktur fest
In seiner Botschaft an den Grossen hält der Regierungsrat fest, dass kein Handlungsbedarf für eine neue Tarifstruktur bestehe. Entgegen den Vermutungen der Postulanten hat die Digitalisierung in den vergangenen Jahren noch nicht zu einer wesentlichen Entlastung der Urkundspersonen und der Grundbuchämter geführt.
Die Einführung einer Obergrenze bei den Grundbuchabgaben, die andere Kantone kennen, würde zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe führen. Die Aargauer Stimmbevölkerung hat im Jahr 2016 explizit dem heutigen System der Grundbuchabgaben zugestimmt. Eine Änderung drängt sich somit nicht auf.
Eine Änderung der Notariatstarife hätte eine Umverteilung zu Lasten der grossen Mehrheit der Klientel mit tieferen Grundpfandsummen zur Folge. Profitieren würde eine kleine Minderheit, die bei der Übertragung grosser und teurer Grundstücke entlastet würde. Würden die Tarife für Grundpfandsummen über einer Million Franken gesenkt, müssten 90 Prozent der Kundschaft einen höheren Beitrag als Ausgleich bezahlen. Entlastet würden hingegen mehrheitlich juristische Personen, die mehr als die Hälfte ausmachen. Bei Grundpfandsummen über drei Millionen Franken beträgt der Anteil der juristischen Personen sogar 90 Prozent.
Das heutige System hat sich bewährt. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die als Postulat überwiesene Motion von Daniel Urech vom 6. September 2022 abzuschreiben.