(pd) In wenigen Tagen stimmt die Aargauer Bevölkerung über die Steuergesetzrevision 2022 ab. Die Liste der Unterstützer ist lang und breit abgestützt: Von den bürgerlichen Parteien, über den Regierungsrat, den Bauernverband, zahlreichen Gemeinde- und Stadtvertretern bis hin zur Aargauischen Industrie- und Handelskammer und dem Gewerbeverband. Sie alle sprechen sich klar für die dringend notwendige Vorlage aus.
"Die wichtigen Anpassungen im Steuergesetz können wir uns nicht nur leisten, sondern wir legen mit ihnen einen wichtigen Grundstein für die nachhaltig positive Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau. Die Kantonsfinanzen sind im Lot und die Steuereinnahmen über alle Gemeinden werden – sogar bei Annahme der Steuergesetzrevision – weiterhin steigen", heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung.
Haltlose Behauptungen zu den Kosten
Leider versteigt sich die Gegnerschaft der Steuervorlage in Kostenbehauptungen, die schlicht falsch sind. Exemplarisch hierfür ist das Flugblatt, welches letzte Woche in vielen Haushalten landete. Darin wird suggeriert, dass am 15. Mai lediglich über angepasste Unternehmenssteuern abgestimmt werde. Demgegenüber werden die höheren Abzüge für Privatpersonen, die eine steu-erliche Entlastung für jede und jeden bringen, mit keinem Wort erwähnt. Dies erstaunt umso mehr, weil bei einem Ja zum Steuergesetz Personen mit tieferen Einkommen prozentual stärker profi-tieren und die SP schon 2011 mittels Motion im Grossen Rat höhere Pauschalabzüge gefordert hatte. Im Gegensatz zu heute war der kantonale Finanzhaushalt damals in Schieflage, weshalb die Pauschalabzüge nicht erhöht wurden.
Solider Staatshaushalt erlaubt höhere Pauschalabzüge und milde Senkung
Heute präsentiert sich die Finanzlage ganz anders: Der Aargau verfügt über einen sehr soliden Finanzhaushalt sowie eine gut gefüllte Ausgleichsreserve von 780 Mio. Franken. Exemplarisch für die gute Finanzlage präsentierte der Kanton für das vergangene Jahr einen Überschuss von 314 Mio. Franken. Auch eine grosse Mehrheit der Gemeinden schlossen die Jahresrechnung po-sitiv ab. Nun ist es an der Zeit, mit der Steuergesetzrevision einen wichtigen Schritt zur nachhalti-gen Attraktivität des Aargaus zu gehen.
Vorteil auch für Gemeinden
Selbsterklärend führt die Vorlage anfänglich zu verkraftbaren Mindereinnahmen. Ein Grossteil da-von ist auf die Erhöhung der Pauschalabzüge für Familien und Privatpersonen – und nicht wie von den Gegnern suggeriert auf die angepassten Unternehmenssteuern – zurückzuführen. Mit gezielten Kompensationsmassnahmen greift der Kanton den Gemeinden in den nächsten Jahren finan-ziell unter die Arme. Entsprechend sagt auch die Gemeindeammänner-Vereinigung einstimmig JA zur Steuergesetzrevision. Ebenso wie sich zahlreiche Städte- und Gemeindevertreter/-innen diese Woche in Inseraten für ein JA am 15. Mai einsetzen.
Dringend notwendige Investition in die Attraktivität
Sowohl bei den Pauschalabzügen für natürliche Personen als auch beim oberen Gewinnsteuerta-rif belegt der Aargau im kantonalen Vergleich die hintersten Plätze. Mit einem JA zur Steuerge-setzrevision stossen wir wieder ins Mittelfeld vor. Dass sich die Steuersenkungen für Unterneh-men positiv auf die gesamten Steuereinnahmen auswirken, zeigt sich aktuell am Kanton Luzern. Dieser hat 2011 den Steuersatz auf 12,3 Prozent halbiert. Inzwischen stiegen die gesamten Steu-ereinnahmen um über die Hälfte im Vergleich zur Zeit vor der Steuerrevision. Im Gegensatz zum Kanton Luzern sieht das neue Aargauer Steuergesetz eine sehr milde und stufenweise Steuerta-rifsenkung vor, welche die Gesamtsteuerbelastung für ertragsstarke Unternehmen von heute 18,6 auf 15,1 Prozent im Jahr 2024 senkt.
Breite Allianz sagt Ja
Die Steuergesetzrevision 2022 ist eine ausgeglichene und faire Vorlage, die dringend notwendige Justierungen am kantonalen Steuergesetz vornimmt. Trotz leichten und gezielten Senkungen wer-den die Steuereinnahmen über alle Gemeinden gesehen weiterhin steigen. Zwar etwas langsamer, dafür nachhaltig und längerfristig. Tun wir nichts, so droht der Kanton Aargau noch mehr den Anschluss zu verlieren.
Aus diesem Grund empfehlen die kantonalen Parteien Die Mitte, FDP, SVP, GLP, EDU, Junge Mitte Aargau, Jungfreisinnige, Junge SVP, Junge GLP, die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau, die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK), der Aargauische Ge-werbeverband (AGV) sowie der Bauernverband und unzählige Gemeinde- und Stadtvertreter die Vorlage zur Annahme.