(pd) Der Regierungsrat erhöht die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Bereich universitäre Lehre sowie für das Hausarztcurriculum. Neu hinzu kommt ein Beitrag an die Dolmetscherkosten bei der Behandlung von fremdsprachigen Patientinnen und Patienten. Die Anpassungen in der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV) treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Regierungsrat erhöht die Beiträge für die ärztliche Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten von bisher 15'000 Franken auf 20'000 Franken pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Beiträge für die universitäre Ausbildung von bisher 8000 Franken auf 15'000 Franken pro Unterassistentin und Unterassistenten. Erfolgt die ärztliche Weiterbildung im Rahmen einer sogenannten Rotationsassistenzstelle für angehende Hausärztinnen und Hausärzte, stehen 30'000 Franken zur Verfügung. Um dem Hausärztemangel weiter entgegenzuwirken, erhöht der Regierungsrat die Beiträge für das Hausarztmentoring um jährlich 200'000 Franken. Die angepasste Verordnung präzisiert ausserdem die Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen in Form von Praxisassistenzen. Neu dürfen Spitäler die Lohnkosten als Pauschale in der Höhe von 50'000 Franken abrechnen.
Neu in die Verordnung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWLV) aufgenommen hat der Regierungsrat einen Betrag für allfällige Dolmetscherkosten. Durch die Sprachbarriere können in der Behandlung sowohl Ineffizienzen als auch Komplikationen entstehen, die die Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten verlängern und somit Mehrkosten verursachen können. Daher müssen die
Dolmetscherkosten neu nicht mehr zu 100 Prozent durch die Spitäler finanziert werden, sondern werden mit 1 Million Franken jährlich abgegolten.
Durch die beschlossenen Änderungen der GWLV erhöht sich der Betrag der gemeinwirtschaftlichen Leistungen von 2023 auf 2024 um rund 10 Millionen Franken auf 42,6 Millionen Franken. Die Änderungen führen auch in den Folgejahren zu einem Mehraufwand von mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.