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Aargau: Kantonaler Sozialdienst verlängert Angebote für Minderjährige im Asylbereich

(pd) Das Angebot des begleiteten Wohnens für selbstständigere Jugendliche ab 16 Jahren wird bis zum 31. August 2028 verlängert. Zudem wird die von der Lernwerk Betriebe AG geführte UMA-Unterkunft in Gebenstorf bis Ende des Jahres 2027 weiterbetrieben.

Insgesamt stehen rund 100 Plätze für das begleitete Wohnen zur Verfügung. Bei dieser Unterbringungsform werden selbständige ältere unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich (UMA) ab 16 Jahren in dezentralen Wohngruppen untergebracht und wöchentlich (zu Beginn und bei Bedarf öfter) von Betreuungspersonen besucht und bedarfsgerecht auf dem Weg in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben begleitet. Die Lernwerk Betriebe AG und die Stiftung Wendepunkt sind im Auftrag des Kantonalen Sozialdienstes (KSD) für die Anmietung geeigneter Wohnmöglichkeiten sowie für die Betreuung der Jugendlichen verantwortlich. Die Erfahrungen aus den vergangenen zwei Jahren zeigen, dass dieses Angebot die Integration fördert und den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtert. Per August 2026 verfügen 61 Prozent der Jugendlichen im begleiteten Wohnen über einen Lehrvertrag.
Im Auftrag des KSD führt die Lernwerk Betriebe AG auf dem BAG-Areal in Gebenstorf seit 2023 eine UMA-Unterkunft. Der KSD verlängert den zugrundeliegenden Vertrag bis Ende des Jahres 2027. Die Verlängerung erfolgt in Absprache mit dem Gemeinderat Gebenstorf.

Notlage im Asylbereich
Der Kanton Aargau befindet sich im Asylbereich seit dem 11. Januar 2023 in einer Notlage gemäss § 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG). Am 1. Juni 2026 lebten 9998 Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau (in Kantons- und Gemeindeunterkünften). Die regulären Familien- und Männerunterkünfte sind fast voll ausgelastet (91 Prozent respektive 96 Prozent belegt). Der KSD betreibt zurzeit 79 Asylunterkünfte. Die acht unterirdischen Notunterkünfte mit total 1140 Plätzen sind aktuell zu rund 55 Prozent ausgelastet.