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Aargau: Kanton führt Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand weiter

(pd) Der Regierungsrat hat einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung des Vertrags «Telefondienst Opferhilfe» mit der Dargebotenen Hand in der Höhe von 717 000 Franken für die Jahre 2026–2028 beschlossen. Damit kann die geplante nationale Notrufnummer im Kanton Aargau mit einer erfahrenen Partnerorganisation umgesetzt werden.

Der Kantonale Sozialdienst wird die bewährte Partnerschaft mit der Dargebotenen Hand fortführen. Mit der Dargebotenen Hand Aargau/Solothurn steht eine erfahrene Organisation zur Verfügung, die eine professionelle und flächendeckende 24/7-Betreuung ausserhalb der Bürozeiten der Opferberatung gewährleisten kann. Während der Bürozeiten stellt die Opferberatung Aargau die telefonische Erreichbarkeit sicher. Die von der Dargebotenen Hand offerierte Leistung umfasst die telefonische Basisberatung, die Vermittlung von Informationen zur Opferhilfe sowie die Weiterleitung an die zuständige kantonale Opferberatungsstelle.

Umsetzung Nationale Telefonnummer Opferhilfe
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat gemeinsam mit dem Bund die Rahmenbedingungen für die Einführung einer nationalen, dreistelligen Telefonnummer für Opfer von Straftaten erarbeitet. Die neue Notrufnummer soll im Mai 2026 in Betrieb genommen werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur ständigen Erreichbarkeit erfordert eine qualifizierte, jederzeit verfügbare Dienstleistung. Als rechtliche Grundlagen dienen die Istanbul-Konvention und das Opferhilfegesetz, dessen Umsetzung den Kantonen obliegt. Diese können die 24/7-telefonische Erreichbarkeit der Opferberatung entweder eigenständig sicherstellen, an externe Anbieter delegieren oder in Kooperation mit anderen Kantonen umsetzen.

Gestiegene Nachfrage nach Beratungen
Angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Nachfrage und der bereits ausgelasteten Kapazitäten ist eine Erweiterung der Ressourcen der Dargebotenen Hand dringend notwendig. Die Dargebotene Hand plant, weiterhin sämtliche Anrufe ausserhalb der Bürozeiten abzudecken (17 bis 8 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen), was insgesamt 6486 Einsatzstunden pro Jahr entspricht. Künftig will die Dargebotene Hand – ergänzend zu den ehrenamtlichen Mitarbeitenden – auch bezahltes Personal in der Telefonberatung einsetzen. Die Opferberatung Aargau hat ihr Angebot erweitert und ist ab 1. November neu tagsüber (8 bis 17 Uhr) durchgehend erreichbar. Damit erfüllt der Kanton Aargau bereits eine zentrale Anforderung für die neue nationale, dreistellige Telefonnummer für Opfer von Straftaten.