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Aargau: Informationssicherheitsgesetz – Regierungsrat verabschiedet Botschaft für zweite Beratung im Grossen Rat

(pd) Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zum neuen Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG) zur zweiten Beratung übergeben. Mit diesem Gesetz schafft der Kanton Aargau zukunftsweisende rechtliche Grundlagen zur Stärkung der Informations- und Cybersicherheit.

Angesichts zunehmender Cyberangriffe und des hohen Stellenwerts des Schutzes von Informationen und Daten für eine funktionierende Verwaltung setzt das InfoSiG neue Standards. In der ersten Beratung am 29. April 2025 hat der Grosse Rat den Gesetzesentwurf einstimmig mit 128 zu 0 Stimmen angenommen. Für die zweite Beratung hat der Grosse Rat fünf Prüfungsaufträge erteilt. Diese haben teilweise zu redaktionellen und organisatorischen Anpassungen geführt. Unter anderem hat der Regierungsrat die Zusammensetzung des Cyber-Ausschusses überarbeitet und empfiehlt, eine Cybersecurity-Fachperson einer kritischen Infrastruktur als neues Mitglied
aufzunehmen. Damit kann eine Aussensicht und fachliches Know-how in die Beschlussfassung des Cyber-Ausschusses einfliessen. Dem Prüfungsauftrag nach einer Neuformulierung von § 7 Abs. 2 bis 4 InfoSiG wurde insofern nachgekommen, als der Regierungsrat eine entschlackte Version der Absätze 2 und 4 vorschlägt. In Bezug auf die weiteren Prüfungsaufträge hält der Regierungsrat
hingegen nach erfolgter Prüfung an seinem Standpunkt fest.
Der abschliessende Beschluss des Grossen Rats wird voraussichtlich im Januar 2026 erfolgen. Das Inkrafttreten des neuen Informationssicherheitsgesetzes ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 25.328 verfügbar.

20'000 Franken Nothilfe aus dem Swisslos-Fonds für Betroffene des Hurrikans Melissa
Der Regierungsrat unterstützt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) mit einem Nothilfebeitrag von 20'000 Franken zulasten des Swisslos-Fonds zur Umsetzung von personellen und finanziellen Hilfsmassnahmen im vom Hurrikan Melissa stark betroffenen Jamaika. Am dringendsten benötigt werden Trinkwasser, Lebensmittel, Notunterkünfte, Hygieneartikel und medizinische Erste Hilfe.
Durch das Schweizerische Rote Kreuz können Experten und Freiwillige im Unglücksgebiet mit einem geringen administrativen Aufwand finanziell unterstützt werden.
Der Hurrikan Melissa verursachte Ende Oktober 2025 in Jamaika, Kuba und Haiti grosse Not und Zerstörung. Mit der Kategorie 5 war es der stärkste Sturm weltweit in diesem Jahr und für Jamaika sogar der schwerste Hurrikan seit Beginn der Messungen. Der Sturm traf mit Windgeschwindigkeiten von über 280 km/h und sintflutartigen Regenfällen auf Land. Küstengebiete wurden überflutet, Strassen und Spitäler wurden zerstört, und die Strom- und Wasserversorgung wurde unterbrochen. Betroffen davon sind über 1,5 Millionen Menschen. Viele Menschen haben alles verloren. Die Katastrophe ereignete sich zu einem Zeitpunkt, als Jamaika sich gerade erst von den Folgen des Hurrikans Beryl vor einem Jahr zu erholen begann. Besonders in der Fischerei und der Landwirtschaft ist die Zerstörung gewaltig. Lebensgrundlagen sind zerstört, und die Lebensmittelversorgung der Insel ist bedroht.
Mit seinem Beitrag führt der Kanton Aargau seine langjährige Tradition fort, Menschen in Not mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen.

Spitalliste Rehabilitation: Entbindung der Stiftung Reha Rheinfelden vom Leistungsauftrag betreffend psychosomatische und psychosoziale Medizin
Die Stiftung Reha Rheinfelden erfüllt die Voraussetzungen der fachärztlichen Spezialisierung für den «Leistungsauftrag SOM Rehabilitation somatoforme Störungen und chronische Schmerzen» nicht mehr. Vor diesem Hintergrund hat sich die Reha Rheinfelden dazu entschlossen, auf den Leistungsauftrag SOM zu verzichten. Der Regierungsrat hat dem Antrag auf Entbindung stattgegeben. Auf der Spitalliste 2024 Rehabilitation des Kantons Aargau stehen weiterhin drei Rehabilitationskliniken mit dem Leistungsauftrag SOM zur Verfügung: die Klinik Barmelweid AG, die Zurzach Care AG am Standort Bad Zurzach sowie die Stiftung aarReha Schinznach. Angesichts der insgesamt geringen Fallzahlen in dieser Leistungsgruppe können die verbleibenden Kliniken den Wegfall der Behandlungskapazität der Reha Rheinfelden kompensieren. Die Versorgung der Aargauer Bevölkerung in der Leistungsgruppe SOM bleibt somit weiterhin gewährleistet. Die Entbindung der Stiftung Reha Rheinfelden von diesem Leistungsauftrag erfolgt per 1. Januar 2026.