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Aargau: Höhere Lohnabzüge für Lehrpersonen ohne anerkannte Ausbildung

(pd) Mit der Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) sowie der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) sollen mehrere parlamentarische Vorstösse koordiniert umgesetzt und Vollzugsfragen aus der Praxis bereinigt werden. Im Zentrum stehen höhere Lohnabzüge für Lehrpersonen bei fehlender Ausbildung. Zudem sollen der Einsatz von Stellvertretungen vereinfacht sowie zwei neue Funktionen eingeführt werden. Die Anhörung dazu dauert vom 8. Juli bis am 9. Oktober 2026.

Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügen über kein EDK-anerkanntes Diplom. Die bisher geltende Aargauer Regelung sieht für alle Lehrpersonen ohne anerkannten Abschluss in der Regel einen Lohnabzug von 5 Prozent während fünf Jahren vor. Danach entfällt der Abzug auch dann, wenn in der Zwischenzeit kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Mit der vorliegenden Revision soll die Entlöhnung an die Qualifikation geknüpft werden. Künftig ist für Lehrpersonen ohne ein EDK-anerkanntes Diplom ein unbefristeter Lohnabzug von 15 Prozent vorgesehen. Für teilqualifizierte Lehrpersonen – wenn beispielsweise ein Lehrdiplom für eine andere Schulstufe vorliegt – soll weiterhin ein Lohnabzug von 5 Prozent gelten.

Übergangsregelungen vorgesehen
Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat mehrere parlamentarische Vorstösse um. Ziel ist es, stärkere Anreize zur Nachqualifikation zu schaffen und den Stellenwert einer funktionsgerechten Ausbildung im Aargauer Schulwesen zu stärken – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Bildungsqualität. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass sich der bestehende Lehrpersonenmangel kurzfristig verschärft. Deshalb sieht die Vorlage Übergangsregelungen und Ausnahmen für bereits angestellte Lehrpersonen vor. Für Studierende an pädagogischen Hochschulen, die während der Ausbildung bereits im Schuldienst stehen, sind gesonderte Regelungen vorgesehen.

Weitere Anpassungen
Neben dem Lohnabzug umfasst die Vorlage weitere Anpassungen im Schulbereich. Dazu gehören administrative Vereinfachungen bei Stellvertretungen, neue Funktionen für Assistenzpersonen und im Bereich schulische Heilpädagogik sowie die zentrale Lohneinstufung durch den Kanton bei Neueinstellungen. Mit diesen Änderungen sollen Schulen und Schulverwaltungen entlastet und der Vollzug vereinfacht sowie eine einheitliche Handhabung sichergestellt werden.

Die öffentliche Anhörung dauert vom 8. Juli 2026 bis am 9. Oktober 2026. Die Zustellung einer Botschaft an den Grossen Rat soll bis Ende des Jahrs erfolgen. Die Inkraftsetzung der revidierten Bestimmungen ist auf den 1. August 2028 geplant.