(pd) Die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025/2028 wurden korrekt durchgeführt. Die Wahlaktenprüfungskommission hat die Wahlprotokolle geprüft und empfiehlt diese zur Genehmigung.
Die grossrätliche Wahlaktenprüfungskommission (WAHL) hat an ihrer Sitzung vom 26. November die Wahlprotokolle der Grossrats- und der Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024 geprüft. Die Kommission sprach dem Kantonalen Wahlbüro ein grosses Lob aus. Sie bedankte sich für die in einer leicht verständlichen Sprache verfasste Wahlanleitung. Die Wahlen wurden vorbildlich organisiert und professionell durchgeführt. Im Web war wiederum ein Video abrufbar, das die Grossrats- und Regierungsratswahlen kurz und einfach erklärte.
Sitzverteilung nach System des "Doppelten Pukelsheim"
Die Sitzverteilung erfolgt im Kanton Aargau nach dem doppelt proportionalen Sitzzuteilungsverfahren "Doppelter Pukelsheim". Die Zuteilung der Mandate an die Bezirke erfolgte bereits im Vorfeld gestützt auf die Bevölkerungszahl vom 30. Juni 2023, also dem Vorjahr. Die konkrete Sitzverteilung wurde nach Vorliegen sämtlicher Gemeinderesultate mittels einer mathematischen Formel berechnet.
Die Wahlaktenprüfungskommission stimmte den beiden Geschäften einstimmig zu.
Der Grosse Rat wird die Regierungsratswahlprotokolle im Dezember 2024 und die Grossratswahlprotokolle im Januar 2025 beraten.