(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt eine Angleichung an das Bundesrecht Im Enteignungsfall sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturland künftig nach dem Willen der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) das Dreifache des Schätzwerts als Entschädigung erhalten. Von dieser Erhöhung der Entschädigung sollen alle profitieren, die zugunsten von kantonalen Projekten auf Kulturland verzichten oder verzichten müssen.
Die Landeigentümerinnen und Landeigentümer sollen künftig eine höhere Entschädigung erhalten als bisher, wenn für kantonale Tiefbau- oder Naturschutzprojekte Landwirtschaftsland beansprucht wird. Der Bund hat im Jahr 2020 die Erhöhung der Entschädigung für Kulturland, das für seine Vorhaben verbraucht wird, auf das Dreifache des Höchstwerts der Entschädigung gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht beziehungsweise des Schätzwerts beschlossen. Der Aargauer Grosse Rat hat in der Folge den Regierungsrat mittels Vorstosses eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen für eine Erhöhung der Entschädigung von Enteignungen im Zusammenhang mit kantonalen Projekten auszuarbeiten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat in seiner Botschaft eine Erhöhung auf das Zweifache des Schätzwerts.
Kanton soll das Dreifache des Schätzwerts bezahlen
Eine Kommissionsmehrheit begrüsst die Erhöhung der Entschädigung im Enteignungsfall. Sie beantragt dem Grossen Rat allerdings, die Entschädigung auf das Dreifache des Schätzwerts anzuheben. Damit will man die Situation für diejenigen, die zugunsten von kantonalen Projekten auf Land verzichten müssen, etwas einfacher machen. Zudem soll damit eine Angleichung an das Bundesrecht und eine Harmonisierung mit den in manchen Nachbarkantonen geltenden Regelungen erreicht werden. Eine Kommissionsminderheit bezweifelt die Verfassungskonformität der vom Regierungsrat beantragten Anpassung des Aargauer Baugesetzes, da mit einer Entschädigung nur der Nachteil durch die Enteignung ausgeglichen, nicht aber ein Gewinn ermöglicht werden soll. Sie hält die bisherige Regelung, gemäss welcher der Verkehrswert des enteigneten Kulturlands auszugleichen sei, für ausreichend. Eine Mehrheit der Mitglieder der Kommission UBV hält jedoch eine Erhöhung der Entschädigung für richtig und spricht sich dafür aus, dass der Kanton künftig im Enteignungsfall nicht nur das Zwei-, sondern sogar das Dreifache des Schätzwerts von Kulturland bezahlen soll.
Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2024 im Grossen Rat behandelt.