(pd) Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat die Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beraten. Die Revision beinhaltet allgemeine und umfassend geltende Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr. Zukünftig sollen Eingaben auch in elektronischer Form möglich sein. Von den Kommissionen für Umwelt, Bau und Verkehr (UBV) sowie für Justiz (JUS) wurden vorgängig Mitberichte eingeholt. Das Geschäft wurde ordnungsgemäss beraten, dem Plenum des Grossen Rats empfiehlt die Kommission Nichteintreten auf die Revision.
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2024 die Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beraten. Eine erste Beratung erfolgte bereits im Mai 2023. Nachdem das Geschäft in der Kommission sehr umstritten war, wurden von den Kommissionen für Umwelt, Bau und Verkehr (UBV) sowie für Justiz (JUS) Mitberichte eingeholt.
Einwände der vorberatenden Kommissionen
Die Kommission UBV monierte, dass der Bund zwischen schriftlichen und elektronischen Mitteilungen unterscheide, währenddem dies die Revision des VRPG nicht mehr vorsieht. Zudem wurde bedauert, dass es auch künftig möglich sein wird – wenn eine Einwendung ohne Erfolg bleibt – vor der nächsten Instanz eine andere Begründung gegen ein Projekt geltend machen zu können. Es wird befürchtet, dass die Verfahren folglich weiterhin durch alle Instanzen weitergezogen werden.
Die Kommissionen JUS wie auch AVW kritisierten den Zeitpunkt der Revision. Vor einer Änderung des VRPG soll die grosse Reform Justitia 4.0 umgesetzt werden. Das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 in den Ständerat gelangen. Die Umsetzung des BEKJ soll nach Ansicht der grossrätlichen Kommissionen abgewartet werden. Demzufolge stellte die Kommission JUS etliche Anträge um Beibehaltung des geltenden Rechts oder Prüfungsanträge auf die zweite Beratung des Geschäfts.
Verzicht auf vollständig automatisierte Verfahren
Die Einführung von vollständig automatisierten erstinstanzlichen Entscheiden stiess bei den Kommissionen JUS wie auch AVW auf grosse Skepsis. Die Kommissionsmitglieder befürchten, dass dazu der Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz) erforderlich wird. Die Prüfung der Auswirkungen der vollständigen Automatisierung soll gemäss regierungsrätlichem Entwurf durch allfällig verwendete Trainingsdaten erfolgen. Soll ein Algorithmus ein Muster erkennen und daraus Regeln ableiten, sind nach Ansicht der Kommissionsmitglieder jedoch keine Trainingsdaten erforderlich.
Fremdänderungen im Gemeindegesetz und im Baugesetz
Die Revision des VRPG hätte unter anderem Fremdänderungen in diversen Gesetzen zur Folge. Zu den Änderungen im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wie auch im Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) wurden ebenfalls Anträge aus den Kommissionen JUS und AVW gestellt. Im GPR soll unter anderem die Beschwerdefrist zur Einreichung von Wahl- und Abstimmungsbeschwerden von drei auf zehn Tage erhöht werden. Für die Beschwerden gegen Wahlen des Ständerats oder des Regierungsrats im zweiten Wahlgang soll die Frist lediglich drei Tage betragen, da sonst die Inpflichtnahme der Behörden nicht gewährleistet werden kann. Im Bereich des BauG sollen Nutzungspläne, Baugesuche und andere öffentlich aufzulegende Unterlagen neu zusätzlich auch in elektronischer Form zugänglich gemacht werden.
Obwohl die Kommission AVW dem Plenum des Grossen Rats Nichteintreten auf die Vorlage empfiehlt, wurde das Geschäft ordnungsgemäss beraten. In der Detailberatung resultierten entsprechend viele Anträge auf Beibehaltung des geltenden Rechts einzelner Paragrafen sowie Prüfungsanträge auf eine allfällige zweite Beratung. In einer Konsultativabstimmung hiess die Kommission AVW das Geschäft mit einer Zweidrittelmehrheit gut. Die Beratung im Grossen Rat ist im März 2024 vorgesehen.