(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats stimmt der Richtplananpassung im Zusammenhang mit der Umsetzung des überarbeiteten Rohstoffversorgungskonzepts (RVK) einstimmig zu. Das neue Verkehrssteuergesetz wird in zweiter Beratung ohne Änderungsanträge zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Richtplankapitels zum Thema Materialabbau basiert auf dem überarbeiteten Rohstoffversorgungskonzept (RVK) aus dem Jahr 2020. Das RVK bildet die konzeptionelle Grundlage für die Festsetzung von Abbaustandorten für Kies im Kanton Aargau. Die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
stimmen den vom Regierungsrat vorgeschlagenen bisherigen und neuen Abbaustandorten im Gesamtpaket einstimmig zu. Sie beantragen dem Grossen Rat die Festsetzung eines zusätzlichen Abbaugebiets Hardimatte in Niederlenz. Für dieses Abbaugebiet sollen jedoch besondere Anforderungen bezüglich räumlicher und zeitlicher Abstimmung gelten, denen ein Gesamtabbauplan oder ein
Gesamtabbaukonzept zu Grunde liegen muss.
Technologieneutrale Besteuerung von Motorfahrzeugen
Mit dem neuen Verkehrssteuergesetz sollen Personenwagen, Motorräder sowie Kleinbusse nicht mehr auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum), sondern nach Gewicht kombiniert mit der Leistung besteuert werden. Damit will der Regierungsrat eine technologieneutrale Besteuerung erreichen. Die weniger umweltbelastenden Elektro- und Hybridfahrzeuge werden allerdings durch eine Besteuerung nach Gewicht benachteiligt. Diese Benachteiligung soll durch einen Korrekturfaktor behoben werden. Die Kommission UBV verzichtet in zweiter Beratung auf Änderungsanträge zum neuen Verkehrssteuergesetz und stimmt dem Vorschlag des Regierungsrats mit grosser Mehrheit zu.