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Aargau: Grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen empfiehlt das Budget 2024 mit Anpassungen zur Annahme

(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2024 und die Planjahre 2025–2027 zur Annahme. Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Lohnerhöhung für das Staatspersonal stimmt die KAPF zu.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024–2027. In der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) wurde auf die Planungsunsicherheiten verwiesen, die sich auch nach der Pandemie fortsetzen: Kriege in Europa und im Nahen Osten, anhaltende Teuerung, ungewisse Konjunkturaussichten, allfälliger Wegfall der SNB-Ausschüttungen auch in den Folgejahren, stark steigende Krankenkassenprämien und Energiepreise. Zurzeit verfügt der Kanton Aargau über eine komfortable Finanzlage, da mit den guten Ergebnissen der letzten Jahre die Schulden abgetragen und finanzielle Reserven gebildet werden konnten. Die Perspektiven sind aus heutiger Sicht eher düster. Eine vorgesehene Entnahme aus der Ausgleichsreserve ermöglicht auch dieses Jahr ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2024. In den Planjahren 2025–2027 steigen die Defizite gemäss aktuellem Planungsstand von 160 auf 187 Millionen Franken.

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) stimmt den Anträgen des Regierungsrats zu. Einzig beim Antrag 3 bezüglich durchschnittlicher Anpassung der Löhne für das kantonale Personal beantragt die KAPF eine leichte Anpassung des Prozentsatzes auf 2,2 Prozent aufgrund der aktuell prognostizierten Teuerung. Der ursprüngliche Antrag des Regierungsrats hatte eine Erhöhung um 2,3 Prozent vorgesehen. Dies führt zu einer Reduktion der budgetierten Mittel um 1,7 Millionen Franken.
Die ordentliche Kantonssteuer wird auf 108 Prozent erhöht, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen von 2 auf 1 Prozent und für juristische Personen von 6 auf 5 Prozent gesenkt. Damit wird die für das Budget 2023 befristete und gesetzlich notwendige Erhöhung der Steuerzuschläge rückgängig gemacht und ebenso die Reduktion der Kantonssteuer um 1 Prozentpunkt, die der Grosse Rat beschlossen hatte, um eine steuerliche Mehrbelastung zu vermeiden.

Die KAPF hat über 30 Anträge zu Anpassungen im AFP beraten, viele davon aus der mitberichtenden Fachkommission Bildung, Kultur und Sport (BKS). Dem Grossen Rat beantragt die KAPF finanzielle Anpassungen aufgrund von Beschlüssen des Grossen Rats, die im vorliegenden AFP noch nicht berücksichtigt werden konnten, sowie bei der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese finanziellen Anpassungen erhöhen das Defizit von 132,3 Millionen Franken auf 230,6 Millionen Franken. Die KAPF schlägt dem Grossen Rat vor, die Entnahme aus der Ausgleichsreserve um 98,2 Millionen Franken zu erhöhen und das Budget 2024 auszugleichen.
Der im Budgetjahr 2024 geplante markante Zuwachs von 50 ordentlichen Stellen auf total 220 Stellen bei der Betreuung von Asylsuchenden wird von der KAPF zur Kenntnis genommen und weiter beobachtet.

Aufhebung Reduktion von Mitteln für die Volksschule
Eine Änderung in der Erfassung der Ausländerquote hat in den Aargauer Volksschulen zu einer Reduktion der zur Verfügung stehenden Ressourcen geführt. Der Grosse Rat hat am 12. September 2023 eine Motion (Geschäft 23.85) überwiesen und den Regierungsrat aufgefordert, die durch die Anpassungen entstandene Reduktion vollumfänglich rückgängig zu machen. Dies führt zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben im Budgetjahr 2024 um 1,6 Millionen Franken und in den Planjahren um je 3,8 Millionen Franken.

Keine Ausschüttung der SNB im Budgetjahr 2024
Die Wahrscheinlichkeit einer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank hat seit der Verabschiedung des AFP durch den Regierungsrat abgenommen. Wie schon im Vorjahr kommt die KAPF zum Schluss, im Sinne der Budget- und Planungskonstanz im Budgetjahr 2024 keine Ausschüttung der SNB zu berücksichtigen. Die im Budgetjahr 2024 vorgesehenen Einnahmen sollen dem Antrag der KAPF entsprechend um 106,9 Millionen Franken reduziert werden.

Revision der beruflichen Vorsorge mit tieferem Aufwand
Der Grosse Rat hat am 29. August 2023 mit der Sanierung der beruflichen Vorsorge (Geschäft 23.147) eine Einmaleinlage auf die Sparguthaben älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons beschlossen. Diese wird durch eine einmalige (Netto-)Ausgabe von 9'500'000 Franken finanziert. Der Entwurf des Regierungsrats sieht für das Budgetjahr 2024 noch 18'500'000 Franken vor, die entsprechend um 9'000'000 Franken zu reduzieren sind. Weiter reduziert sich durch den Beschluss des Grossen Rats der Aufwand für die Erhöhung der Sparbeiträge und die Anpassung des Koordinationsabzugs um 200'000 Franken im Budgetjahr 2024 und in den Planjahren.

Höhere Entschädigung für Anwälte
Der Grosse Rat hat am 19. September 2023 eine Änderung des Dekrets über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif, Geschäft 23.180) beschlossen. Dadurch erhöhen sich die Ausgaben im Budgetjahr 2024 und in den Planjahren um jährlich 710'000 Franken.

Zustimmung zu neuen Krediten
In den Beratungen der Fachkommissionen und der KAPF weitgehend unbestritten waren die regierungsrätlichen Anträge zu acht neuen Verpflichtungskrediten mit einem einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 19,4 Millionen Franken und einem wiederkehrenden Bruttoaufwand von 472'662 Franken sowie zu zwei Nachtragskrediten von insgesamt 3,9 Millionen Franken.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 mit Budget 2024 sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite, II. Teil, werden am 21. November 2023 im Grossen Rat behandelt.